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die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder die Zubereitung als gefährlich oder persistent, bioakkumulierbar, toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar eingestuft werden. Die Verantwortung für den fachlichen Inhalt des SDBs trägt der Importeur. Der Hersteller oder Importeur verpflichtet sich im Stoffsicherheitsbericht, dass die Expositionsszenarien für die identifizierten Verwendungen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
und Kennzeichnung sind vor dem ersten Inverkehrbringen, also unabhängig von der Vertriebs- oder Handelsebene (B2B oder B2C), vorzunehmen. Sofern Sie also kennzeichnungspflichtige Artikel von einem Lieferanten in der EU beziehen, muss dieser bereits die Kennzeichnung vorgenommen haben. Sofern Sie Importeur aus einem Nicht-EU-Land sind oder ein neues Gemisch aus verschiedenen Stoffen herstellen, sind Sie dafür ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
und Verpackung feststellen, oder sollten Ihnen bestimmte Aspekte nicht plausibel oder widersprüchlich erscheinen, so wenden Sie sich bitte an den Hersteller um Fragen zu klären. Möglicherweise muss er auch sein SDB bzw. die Hinweise auf der Verpackung überarbeiten. Diese Kommunikation in der Lieferkette sieht REACH vor. Sollten Unklarheiten nicht beseitigt werden können oder zeigt sich ein Lieferant ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
Gemäß § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) gilt ein Gemisch als gefährlich, wenn es die in Anhang I der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008) dargelegten Kriterien für insbesondere physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und / oder Umweltgefahren erfüllt. Dies gilt analog für Stoffe.Desinfektionsmittel sind in der Regel Biozid-Produkte, welche die Vorgaben der EU-Biozid-Verordnung (VO (EU) Nr ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die harmonisierte Einstufung zu verwenden.Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt höher eingestuft sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die höhere Einstufung zu verwenden, da dem Hersteller des entsprechenden Stoffes offenbar weiterführende Informationen vorliegen, die eine höherwertige Einstufung dieses Stoffes ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften gelten für fertige Arzneimittel ebenfalls nicht; aber die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb) sind einzuhalten.Für Gefahrstoffe, die keine Arzneimittel oder Medizinprodukte darstellen, gilt:Der Hersteller der Gase muss gemäß § 5 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
bei der Anwendung des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes durch den Anwender entsteht, muss durch den Lieferanten kein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.Sofern dem Hersteller bzw. Lieferanten allerdings Informationen zu (möglichen) Gefährdungen vorliegen, die von dem bei der Anwendung entstandenen Gemisch ausgehen, sollten diese ebenfalls in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Jahre wiederholt werden. Weiterführende Hinweise und HilfestellungenNationaler Helpdesk für Fragen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung:https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html Von ALIPA und ISOPA (europäische Verbände der Isocyanat-Hersteller) gibt es eine Informationsseite zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten:http://www.safeusediisocyanates.eu/diisocyanates-reach ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
an die ECHA gestellt und nach Zahlung der Gebühr genehmigt wird:„ Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender eines Stoffes (…) kann bei der Agentur die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung beantragen, die diesen Stoff (…) entweder mit einem Namen bezeichnet, der die wichtigsten funktionellen chemischen Gruppen nennt, oder mit einer Ersatzbezeichnung, wenn der Stoff den Kriterien ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247