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zu 1): Nach Artikel 17 Absatz 2 CLP sind sämtliche für das Kennzeichnungsetikett ausgewählte Produktidentifikatoren in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaates/der Mitgliedsstaaten zu beschriften, in dem/in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmten etwas anderes. Eine vergleichbare Regelu ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
können die Kennzeichnungselemente nach Artikel 17 folgendermaßen bereitgestellt werden:a) auf Faltetiketten oderb) auf Anhängeetiketten oderc) auf einer äußeren Verpackung.1.5.1.2. Das Kennzeichnungsetikett auf einer inneren Verpackung muss mindestens Gefahrenpiktogramme, den in Artikel 18 genannten Produktidentifikator sowie Name und Telefonnummer des Lieferanten des Stoffes oder Gemischs enthalten."In den "Leitlinien ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
ist bei Stoffen gemäß Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) anzugeben. Bei registrierungspflichtigen Stoffen muss der Produktidentifikator mit dem für die Registrierung angegebenen Produktidentifikator übereinstimmen; ferner ist die nach Art. 20 Abs. 3 der REACH-VO zugeteilte Registrierungsnummer anzugeben. Zusätzliche Identifikatoren können angegeben werden, selbst ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
. Und nach Art. 31 Abs. 4 ist die Form, Farbe und Größe eines Gefahrenpiktogramms sowie die Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts entsprechen Anhang I Abschnitt 1.2.1 auszuführen. Konkrete Ausführung zur Kennzeichnung werden auch in den Artikeln 18 bis 33 genannt.Anhang I der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Ziff. 1.2.1.2. Die Gefahrenpiktogramme müssen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
nicht. Vertraglich kann das aber vereinbart werden. Die ECHA empfiehlt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Ziffer 2.10) eine Archivierung von 10 Jahren, wobei für chronisch wirkende Stoffe und Gemische auch längere Fristen in Frage kämen. Auf freiwilliger Basis archivieren auch die Unfallversicherungsträger in dem ISI-System des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 6779
wird (…)“.Daher sind nach CLP Artikel 18 auf dem Kennzeichnungsetikett die Angaben, die die Identifizierung des Stoffes oder Gemisches ermöglichen (Produktidentifikatoren) anzubringen, die jedoch auch im Sicherheitsdatenblatt nach REACH Artikel 31 notwendig sind.Mindestens folgende Angaben sind gemäß CLP Artikel 18 Absatz 2 als Produktidentifikator mit folgenden Prioritäten anzugeben:a. falls der Stoff in CLP Anhang VI Teil ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
Jahr und Registrant registriert wird. D.h., der Stoffsicherheitsbericht wird üblicherweise von demjenigen durchgeführt, der den entsprechenden Stoff nach den Vorgaben der REACH-Verordnung in einer Mengen von 10 Tonnen oder mehr registriert hat. Ein nachgeschalteter Anwender bezieht bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblatts für bestimmte identifizierte Verwendungen die einschlägigen ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
eingestuft, so gewährleisten die Lieferanten (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler) dieses Stoffes oder Gemisches, dass der Stoff oder das Gemisch vor seinem Inverkehrbringen gemäß den Titeln III und IV CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt wird (Artikel 4 Absatz 4 CLP-Verordnung).„Inverkehrbringen“ ist entsprechend Artikel 2 Nr. 18 CLP-Verordnung die entgeltliche ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Jahre wiederholt werden. Weiterführende Hinweise und HilfestellungenNationaler Helpdesk für Fragen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung:https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html Von ALIPA und ISOPA (europäische Verbände der Isocyanat-Hersteller) gibt es eine Informationsseite zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten:http://www.safeusediisocyanates.eu/diisocyanates-reach ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
der Gefährdungsbeurteilung langfristig7 aufzubewahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B nach CLP-VO müssen Aufzeichnungen über Dauer und Höhe der Exposition, der die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausgesetzt waren, 40 Jahre aufbewahrt werden (§ 14 Absatz 3 Nr. 4 GefStoffV). " ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894