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Ist der Lieferant mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt für ein Stoffgemisch in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen?

in deutscher Sprache zur Verfügung stellen. Für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes sowie ggf. erforderlicher Expositionsszenarien in deutscher Sprache wäre somit der Importeur des Gemisches verantwortlich, da es sich bei diesem um den „Inverkehrbringer“ in die Europäische Union handelt („Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen“).Sofern das importierte Gemisch durch den Importeur selber verwendet ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43861

Ist die Bereitstellung eines deutschsprachigen Sicherheitsdatenblattes für einen Gefahrstoff zur Verwendung in Deutschland zwingend?

beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" findet sich unter der Nummer 3.5 folgendes:"Sicherheitsdatenblätter zu Stoffen oder Gemischen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein."Hinweis: Siehe hierzu auch die Informationen auf dem Nationalen Helpdesk der BAuA. Dort ist folgendes nachzulesen:"Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer ...

Stand: 04.03.2021

Dialog: 43233

Müssen die R- und S-Sätze oder H- und P-Sätze auf der Verpackung einer gefahrstoffhaltigen Mischung in der Sprache des Empfängerlandes angebracht werden?

, also deutsch). Andere EU-Länder können etwas anderes bestimmt haben, dies müsste anhand der nationalen Gesetzgebung ermittelt werden. Mehrere Sprachen auf dem Kennzeichnungsetikett sind bei inhaltsgleichen Angaben zulässig. Beim Inverkehrbringen in Nicht-EU-Ländern, also außerhalb des Geltungsbereichs der CLP-Verordnung, sind die in dem jeweiligen Land geltenden nationalen Bestimmungen zu beachten. ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 20231

Fragen zur Sprache des Sicherheitsdatenblattes

wird, wohin (in welches Land) das Produkt verbracht wird, kann er das Sicherheitsdatenblatt nicht in der passenden Amtssprache zur Verfügung stellen. Dies obliegt dann dem belgischen Kunden, der das Sicherheitsdatenblatt vom deutschen Hersteller in seiner Amtssprache erhält und in der weiteren Lieferkette als Lieferant des Produkts für die richtige Sprachversion verantwortlich ist.Angepasst werden muss auch die Sprache ...

Stand: 21.06.2022

Dialog: 43573

Woraus ergibt sich, dass die Expositionsszenarien und das Sicherheitsdatenblatt in der Sprache des Landes erstellt werden müssen, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird?

in Deutschland die deutsche Sprache Amtssprache ist, muss für Stoffe und Gemische, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, auch ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.Informationen zu den Amtssprachen wird von der EU angeboten. ...

Stand: 15.11.2023

Dialog: 43849

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

Regelung findet sich für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt im ersten Absatz der Ziffer 1.1 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Insofern ist der deutsche Name der Stoffe anzugeben.Der Begriff Identität wird für Stoffe in einem Gemisch verwendet; die einstufungsrelevanten Stoffe sollen durch die Angabe ihrer Bezeichnung identifizierbar sein. Neben diesen Stoffen ist bei Gemischen ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463

Nach welchen formalen und inhaltlichen Kriterien muss ein Inverkehrsbringer das Sicherheitsdatenblatt an den Endkunden weitergeben?

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 6199

Welche Sprache mnüssen die H- und S-Sätze bei der Kennzeichnung von Produkten nach der EG-Verordnung 1272/2008 haben?

Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort. Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 7890

Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

von Faltetiketten bereitgestellt werden, wenn es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 für ein Kennzeichnungsetikett in den Sprachen des Mitgliedstaates zu erfüllen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.• Die Vorderseite muss mindestens folgende Elemente enthalten:o den Produktidentifikator (Artikel 18 Absatz 2 für Stoffe, Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe a für Gemische). Es gilt ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792

Kann ich für den Transport auf der Straße in Kleinmengen die Angaben aus dem US-amerikanischen MSDS auf die deutschen Papiere übertragen, obwohl der Hersteller in Deutschland ein anderes Sicherheitsdatenblatt veröffentlicht hat?

Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42414

Diverse Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblätter werden aufgrund von Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) erstellt. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorzulegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas a ...

Stand: 17.07.2015

Dialog: 24326

Was bedeutet es, wenn im Sicherheitsdatenblatt die Angabe "nur für gewerbliche Anwender" steht?

verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Anhand dieser Betriebsanweisung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. ...

Stand: 10.08.2017

Dialog: 29726

Wie ist mit alten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach der Änderung zum 1.06.2015 zu verfahren?

Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...

Stand: 03.06.2015

Dialog: 23981

Welche Gefahrstoffsymbolik soll ich auf der Betriebsanweisung verwenden?

Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...

Stand: 20.04.2015

Dialog: 23653

Wie lange muss ein Sicherheitsdatenblatt nach Einstellung der Produktion eines Gefahrstoffes noch bereitgehalten werden?

nicht. Vertraglich kann das aber vereinbart werden. Die ECHA empfiehlt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Ziffer 2.10) eine Archivierung von 10 Jahren, wobei für chronisch wirkende Stoffe und Gemische auch längere Fristen in Frage kämen. Auf freiwilliger Basis archivieren auch die Unfallversicherungsträger in dem ISI-System des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 6779

Muss für Gefahrstoffe/-tätigkeiten, bei denen die allgemeinen Schutzmaßnahmen ausreichen, im Arbeitsbereich das Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung vorhanden sein?

der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden und daher keine Betriebsanweisung zu erstellen: "(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird." Sicherheitsdatenblatt: Hiervon ausgenommen sind jedoch nicht die Regelungen ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 9260