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Ein übersetztes Sicherheitsdatenblatt ist unserer Einschätzung nach nicht erforderlich.In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
ist gegen null.Zu Beginn ist anhand des Sicherheitsdatenblattes zu ermiteln, ob das Desinfektionsmittel aufgrund seiner Rezeptur als Gefahrstoff eingestuft wurde. Wenn ja, steigt man in die weitere Prüfung im Rahmen der GBU ein, da eine Gefahr dort beschrieben wird. Möglicherweise, das die Zubereitung nicht in die Augen gelangen darf.Im Rahmen der langjährigen Unfalluntersuchungspraxis wurden mehrere ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43321
Es muss nicht explizit das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoff geschult und unterwiesen werden.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter Nummer 5 weitere Erläuterungen zu der Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Insbesondere möchten wir folgende Informationen hervorheben:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hat der Hersteller, Einführer oder erneute Inverkehrbringer (auch ohne Nachfrage) dem Abnehmer (berufsmäßiger Verwender) ein Sicherheitsdatenblatt bei der ersten Lieferung und nach jeder Überarbeitung zu liefern. Ein überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt ist den Abnehmern zu übermitteln, die das Produkt in den letzten zwölf Monaten erhalten haben. Auch aus einem aktualisierten ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen u ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Der Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Beschäftigten 1. Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern, und2. über Methoden und Verfahren unterrichtet ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze3 oder H- und EUH-Sätze4 im Wortlaut). Die Bedeutung der R-, H- und EUH-Sätze kann dabei auch sinnvoll umschrieben werden. 2. Falls für den Arbeitsplatz/die Tätigkeit relevant, sollen weitere Gefährdungen aufgenommen werden, die sich z.B. aus betrieblichen Erfahrungen oder Ab-schnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ergeben und die keine Einstufung bewirken (z.B ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung EG 1907/2006 (sog. "REACH-VO") und den Gebrauchsanweisungen, welche dem Produkt nach Pflanzenschutzrecht beigefügt sein müssen. Darüber hinaus finden die Bestimmungen zum Schutze des Bodens und des Grundwassers Anwendung. Hierzu können wir aber keine Beratung anbieten. Hier sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden." (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). D. h in diesem Fall ist die Erstellung einer Betriebsanweisung nicht notwendig. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. VO EG 1907/2006 REACH VO. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
. Die Inhalte der Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung sind in § 14 enthalten; Grundlage dazu sollte das Sicherheitsdatenblatt sein. Muster und Vorlagen finden sich auch unter www.gefahrstoffe-im-griff.de. Neben den schriftlichen Betriebsanweisungen muss der Arbeitgeber aber auch die regelmäßige mündliche Unterweisung sicherstellen. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
auch branchenspezifische Hilfestellungen oder Hinweise des Herstellers des Reinigungsmittels.Zur Abschätzung der Gefährlichkeit der verdünnten Reinigungslösung ist eine einfache Umrechnung nicht möglich, dies muss fachkundig auf Grundlage der Sicherheitsdatenblattes erfolgen oder der Hersteller kann gefragt werden.Dann müssen Art und Ausmaß einer mögliche Exposition bei Tätigkeiten mit der verdünnten Reinigungslösung ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
jederzeit wieder aufrufen.Dies wird auch durch den Punkt 4 Abs.(3) TRGS 555 in Zusammenhang mit der zur Verfügungstellung von Sicherheitsdatenblätern verdeutlicht. Dort heißt es:Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 12024
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
über die Stoffe und Gemische, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern, und2.über Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die bei der Verwendung von Gefahrstoffen zum Schutz der Beschäftigten angewendet werden müssen."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbeondere die TRGS 555 "Betriebsanweisung ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
,3. Sicherheitsdatenblätter,4. Technische Regeln für Gefahrstoffe und sonstige allgemein anerkannte Regeln bezüglich Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Arbeitsplatzhygiene. Zusätzlich können auch weitere Informationen, wie z.B.Technische Merkblätter herangezogen werden.(7) Betriebsanweisungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen und müssen entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107