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) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Die Begriffsverwirrung hängt damit zusammen, dass bei der Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen Übergangsfristen gegolten haben. Während eines bestimmten Zeitraumes war es möglich, nach neuem Recht (Kategorien 1a, 1b und 2) oder nach altem Recht (Kategorien 1, 2 oder 3) zu kennzeichnen. Unterschiede gab es auch, was die Kennzeichnungspflicht von Stoffen oder Gemischen (früher: Zubereitungen ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
Entsprechend § 10a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die solche Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt, um im Falle einer späteren Erkrankung die Höhe ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 44137
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
, die in den nach § 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
Gemäß den Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis (s. Nr. 4 TRGS 410) und dem Ablaufschema für die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in das Verzeichnis (s. Anlage 1 TRGS 410) ist in Ihrem Fall eine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis notwendig. ...
Stand: 24.07.2022
Dialog: 43688
ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff oder ein Gemisch der Kategorie 1A oder 1B (GHS) im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist oder- die Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren Kategorie 1A oder 1B (GHS) im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden• Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei oder anorganischen Bleiverbindungen ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
, langfristig aufzubewahren, insbesondere bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorien 1 oder 2.Da weder die GefStoffV noch die TRGS 400 genaue Regelungen zur Archivierungsfrist von Gefahrstoffverzeichnissen beinhalten, kann zur Orientierung auf die REACH-Verordnung zurückgegriffen werden. Nach § 36 REACH-VO ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
Maßgeblich für die Entscheidung, ob Beschäftigte in das Expositionsverzeichnis für CMR-Stoffe aufgenommen werden müssen, sind die Ausführungen in der TRGS 410 ("Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B") unter Nummer 4 ("Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis").Dort heißt es:"(3) Unbeschadet ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43609
“ bei der Herstellung und Verwendung eingesetzt werden. Diese Vorgabe zum Einsatz von geschlossenen Systemen gilt in verschärfter Form auch für die Herstellung und Verwendung von krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen und Gemischen der Kategorien 1 und 2, für die dann darüber hinaus der § "10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 4024
desArbeitsschutzes und derArbeitsmedizin.Erforderliche Maßnahmen aus der Sicht des Arbeitsschutzes:Für Ihre Fragestellung gibt es keine normativen Vorgaben. Man könnte einen Analogieschluss mit der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ machen.Grundlage für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis ist das Ergebnis ...
Stand: 19.12.2022
Dialog: 24843