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Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften d ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
, bezogen auf den Gesamtfassungsraum nach Bem. 2, schließt die höchstens 60 Liter in tragbaren Brennstoffbehältern nicht mit ein, welche zusätzlich befördert werden"dürfen. ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
des Gefahrgutrechts hinweisen, keine Ordnungswidrigkeit begründen. Dies gilt nicht für die Verwendung von orangefarbenen Tafeln bei Beförderungen nach Abschnitt 3.4.13 Buchstabe a.Fazit:Ein Entfernen der Gefahrzettel bei gereinigten Versandstücken wird im ADR nicht gefordert. Dies macht insofern Sinn, da auch die Möglichkeit besteht, statt Gefahrzetteln unauslöschbare Gefahrzeichen zu verwenden, welche nicht bzw ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
angesehen wird.“Hinweis: Obwohl Sauerstoff der UN 1072 nur „Oxidierend“ ist, wird in der Tabelle A zum Kapitel 3.2 ADR unter Abschnitt 7.5.11 die zuvor genannte Sondervorschrift CV 36 genannt!d) Das Rauchen und offenes Feuer ist im und um das Fahrzeug streng verboten, solange sich Gasbehälter darin befinden, egal welche und wie viele.e) Die Fahrzeuge sind mit einem mindestens 2 kg fassenden Feuerlöscher ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden sich au ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
Bei der Verwendung von gedeckten Fahrzeugen ohne Belüftung muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil und der Kabine der Fahrzeugbesatzung verhindert werden. Hierfür geeignete technische Lösungen müssen in der Lage sein, dieses Schutzziel zu erreichen. Eingebaute Trennwände, welche der Rückhaltung der Ladung und je nach konstruktiver Ausführung des Fahrzeugs der Entlüftung der Kabine und dem erforderlichen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können die Freistellungen nach Kapitel 3.4 des ADR in Anspruch genommen werden.Nach den Vorgaben des Abschnitt 3.4.7 müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit der dort abgebildeten Kennzeichnung versehen sein. Die Begriffsbestimmung für ein Versandstück finden Sie in Kapitel 1.2 des ADR. Dort ist nachzulesen, dass ein Versandstü ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen au ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391
Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt. Sowohl in der Straßenverkehrsordnung -StVO- als auch im Gefahrgutrecht (GGVSEB/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben. § 22 (1) StVO: die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssic ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten v ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
.die Aufzeichnungen über die Unterweisung des Arbeitnehmers nach Abschnitt 1.3.3 ADR/RID/ADN fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden."zu 1In § 8 der GbV in Verbindung mit Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADR wird festgelegt, welche Pflichten der Gefahrgutbeauftragte nach dem Gefahrgutrecht zu erfüllen hat. In Unterabschnitt 1.8.3.3 steht u.a., dass der Gefahrgutbeauftragte unter der Verantwortung ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat sich d ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650