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des ungereinigten leeren Tanks muss die Anforderungen des ADR erfüllen, wie z. B. Kennzeichnen des Fahrzeugs, ADR-Schein für den Fahrzeugführer, entsprechende Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.Sollte der Tank nach dem Entladen gereinigt werden, sind die Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. Der Entlader hat nach Absatz 1.4.3.7.1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
und die ausreichende Be- und Entlüftung. Mit nicht ausreichend belüfteten Fahrzeugen ereignen sich immer wieder Unfälle mit schweren Personenschäden durch die Bildung und Zündung explosionsfähiger Atmosphäre. In Fahrzeugen befinden sich durch die Bauart bedingt Zündquellen. Eine im Fahrzeuginnenraum vorhandene explosionsfähige Atmosphäre kann z. B. durch das Auslösen eines Türkontaktschalters gezündet ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.– keine gefährlichen Dämpfe ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
ergeben sich aus dem Absatz 5.4.1.1.1 b) ADR - Angaben im Beförderungspapier. Unter Querverweis zum Unterabsatz 3.1.2.8.1.1 ADR ist die technische Benennung eines Stoffes/Gegenstand, welche als anerkannnte chemische Benennung, gegebenenfalls anerkannte biologische Benennung oder eine andere Benennung, die üblicherweise in wissenschaftlichen und technischen Handbücher, Texten etc. verwendet ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
ereignen sich immer wieder Unfälle mit schweren Personenschäden durch die Bildung und Zündung explosionsfähiger Atmosphäre. In Fahrzeugen befinden sich durch die Bauart bedingt Zündquellen. Eine im Fahrzeuginnenraum vorhandene explosionsfähige Atmosphäre kann z. B. durch das Auslösen eines Türkontaktschalters gezündet werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
ist. – ausreichende Ladungssicherung, – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Der Transport eines Kanisters mit aufgeschraubten Auffüllstutzen entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorschriften des ADR und ist somit nicht zulässig. Der Auffüllstutzen ist abzuschrauben ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
, wenn die Verpackungen z. B.– keine gefährlichen Dämpfe oder Reste enthalten, die freigesetzt werden können,– die Verpackungen vollständig entleert sind oder die Restinhalte neutralisiert, gebunden, ausgehärtet, polymerisiertoder chemisch umgesetzt sind, und, wenn an der Außenseite der Verpackung keine gefährlichen Rückstände anhaften." Können die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
von den Gefahrgutvorschriften führen können, wie z. B. die SV 280 aus dem Kapitel 3.3. Aufgrund der Komplexität der Gefahrgutvorschriften, und da hier weder die UN Nummer noch der genaue Verwendungszweck bekannt sind, ist es empfehlenswert, sich mit der zuständigen Behörde, in NRW die Dezernate 55 der Bezirksregierungen, in Verbindung zu setzen. ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
“ sind: – ausreichende Ladungssicherung (siehe § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO-), – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Wenn die in der Freistellung genannten Bedingungen eingehalten werden, sind bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen als Minimum die Anforderungen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein." "Der Transport in PKW und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. - Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, - Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
dieses Abschnitts eingehalten werden; oder b) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben „VV“ beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden. Abgesehen hiervon dürfen ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
und Gefahrzetteln nach den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO versehen sein; b) für die Zusammenpackung in einem Versandstück gelten die Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO; c) bei Beförderungen in einer Transportkette, die eine Seebeförderung einschließt, müssen die Container, die ortsbeweglichen Tanks und die Tankcontainer nach Kapitel 5.3 ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen1) A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein.8.1.4.3 Die tragbaren Feuerlöschgeräte müssen für die Verwendung auf einem Fahrzeug geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen der Norm EN 3 Tragbare ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z.B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigungen aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z.B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
7.5.7.1 noch folgendes nachlesen: 7-9.1 Bei der Ladungssicherung sogenannter weicher Verpackungen (z. B. Säcke, Fässer aus Kunststoff) sind Verformungen zu akzeptieren, die für die jeweilige Verpackung unschädlich sind und zu keinem Gefahrgutaustritt führen. 7-9.2 Die Regelung in Unterabschnitt 7.5.7.1 letzter Satz ADR, dass dieser Unterabschnitt als erfüllt gilt, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195 ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128