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. Risiken durch bewegliche Teile Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind; falls Risiken dennoch bestehen, müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein. ... 1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen Die Befestigungen feststehender trennender ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Unter einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) versteht man eine Schutzeinrichtung, die das Eindringen eines Körperteiles in ein Schutzfeld mit Hilfe von Sensoren erkennt, die ohne unmittelbaren mechanischen Kontakt wirken. Bei der Montage ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieser ist der für den Schutz vor Verletzungen erforderliche Mindestabstand zwischen ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
Roboter sind Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) erfüllen. Im Rahmen einer Risikobewertung sind die im einzelnen erfoderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Zur Beurteilung der erforderlichen Sicherheit sind die von der EU-Kommission zur RL 2006/42/EG gelisteten Normen (http://www.baua.de/de/Produkt ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18984
können sich u. U. auch aus Normen ergeben. Da diese uns im Regelfall nicht vorliegen, können wir hierzu keine Aussage treffen.Grundlage für die Auswahl und die Anordnung (Abstände) der Stellteile kann auch die nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführende tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung sein. Auf die VDE-Schriftenreihe 154 "Not-Halt oder Not-Aus" weisen wir hin. ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702
Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind einzuhalten.In § 9 Abs. 1 Ziffer 2 sind die „sicherheitstechnischen Ausrüstungen" von Arbeitsmitteln und in Ziffer 4 die „Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Sicherungsmaßnahmen erreicht werden: - Einhalten von Sicherheitsabständen (siehe Abs. 5 bis 8), - Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie Gehäuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel, - Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen in geeigneter Weise, - Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, sondern jeweils der Einzelfall zu betrachten.Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen und Kochplatten sind heute meist so konstruiert, dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen – zum Beispiel Fliesen – aufzustellen (vgl. Kapitel 3.7 der DGUV Regel 115 ...
Stand: 12.09.2022
Dialog: 26778
der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen hat, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann (§ 25 Abs.1 DGUV Vorschrift 1).Diese Verpflichtung wird hinsichtlich der Anzahl bzw. der Abstände der Notruftelefone nicht weiter konkretisiert. Die konkret nötigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 3270
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u. ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
- oder Bruchgefahren, so müssen geeignete Schutzvorrichtungen vorhanden sein. Siehe auch die Technischen Regel für Betriebssicherheit z.B. TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen" (www.baua.de/TRBS).Beschäftigte sind verpflichtet gemäß Weisung die erforderlichen Schutzeinrichtungen an Arbeitsmitteln zu benutzen.Je nach Einsatzzweck die der Hersteller für seinen Radialschleifer vorsieht (siehe ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanw ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341