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Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um pr ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Gemäß der für Betriebe des öffentlichen Dienstes geltenden DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich genutzte elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Hierzu beauftragt er in der Regel Elektrofachkräfte. Eine für Ihren Fall korrekte Minimallösung würde deshalb dari ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
und Messverfahren sinnvoll. Durch ein längerfristiges Aufbewahren lassen sich Veränderungen des Zustandes der Arbeitsmittel darstellen und Prüffristen bestätigen oder korrigieren." Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter: www.dguv.de/publikationen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
vom Sicherheitsniveau, das bei der ersten Inbetriebnahme bestanden hat, möglich. Der Betreiber hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit dieses Sicherheitsniveau erhalten bleibt. Abweichungen können verursacht werden z. B. durch Verschleiß, Korrosion, Gewalteinwirkung, Veränderung der Umgebung, Änderung der Nutzungsart.Siehe auch Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
auch die Ermittlung des vorliegenden Netzsystems.Weiterhin muss geklärt sein, ob der augenblickliche Zustand der Anlage mit den Bestandsplänen übereinstimmt, wie die Anlage aktuell genutzt wird und ob sich gegenüber der ursprünglichen Auslegung eine Veränderung der bisherigen Nutzung ergeben hat. Durch eine geänderte Nutzung kann eine Nachrüstung oder Umrüstung der bestehenden Anlage an den Stand der Technik ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
werden, dass sie den Umgebungsbedingungen, die kennzeichnend für ihren Anwendungs- oder Aufstellungsort sind und den Beanspruchungen, denen sie ausgesetzt werden, sicher standhalten. In der 1. ProdSV finden sich für elektrische Betriebsmitteln die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt (z. B. Angabe der Herstellerzeichen oder die Handelsmarke). Diese ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Anlagen, die aus nur einem druckbeaufschlagten Behälter bestehen. Druckanlagen schließen somit alle druckbeaufschlagten Anlagenteile sowie die für den sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen ein, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Der Umfang der Druckanlage wird durch den Arbeitgeber/Betreiber ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
und Betriebsmittel").Der ordnungsgemäße Zustand soll durch diese Prüfungen festgestellt werden. Sichere mechanische und elektrische Eigenschaften sind neben der Einhaltung der Schutzziele zu ermitteln. Dies gilt vor allem auch bei wesentlichen Änderungen.Je nach Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind die Prüfungen von Elektrofachkräften oder von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (bei Verwendung ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
ausreichen.Eine Lösung könnte darin bestehen, die festgelegte Tätigkeit auf ein so eng bemessenes Feld von zu prüfenden Arbeitsmitteln zu beschränken, dass sich die Prüfumfänge und Prüfarten im Wesentlichen ähneln.Da sich viele Prüfgeräte in ihrer Bedienung deutlich voneinander unterscheiden, ist außerdem zu beachten, ob die festgelegte Tätigkeit im eigenen Unternehmen auch mit dem gleichen Prüfgerät ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
(Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung) • Unfälle (Umstürzendes Arbeitsmittel, Abstürzen eines Arbeitsmittels, Zusammenstoß) • Veränderungen an Arbeitsmitteln (Aufspielen einer neuen Software, Austausch der Antriebe mit solchen anderer Kenndaten) • Längere Zeiträume der Nichtbenutzung (Stillstandszeiten des Arbeitsmittels, die den Zeitraum zwischen den wiederkehrenden Prüfungen überschreiten) Ob eines der v.g ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586