Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
, ob Gebäude oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung zählen, wie folgt beantwortet:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 18283
einzubeziehen.Des Weiteren findet sich in den Leitlinien zur BetrSichV (LV 35) unter Punkt A 2.1 folgendes:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der ArbStättV. Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
zur Betriebssicherheitsverordnung" des LASI möchten wir hinweisen."Frage:Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?Antwort:Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der ArbStättV. Wenn die Einrichtungen ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
nach BetrSichV?" Folgendes nachlesen:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore durch Gabelstaplerfahrer ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 42256
dem traditionellen Verständnis in Deutschland entspricht."Bei Einrichtungen in Gebäuden, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 2331
sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtungsanlagen, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen in solchen Gebäuden gelten folglich die Anforderungen dieser Verordnung.Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
Die Beauftragungen nach Nr. 3.4 (Qualifizierung und Beauftragung) und Nr. 8 (Prüfungen) der DGUV Regel 109-017 (Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb) sind voneinander unabhängige Beauftragungen.Die DGUV Regel 109-017 erläutert die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf das Betreiben ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen sind Tätigkeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen, siehe Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für die überwachungsbedürftigen Anlagen gelten besondere Prüfpflichten und für die in § 18 BetrSichV genannten Anlagen eine Erlaubnispflicht. Von diesen Anlagen kann eine besondere Gefährdung ausgehen ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
) entsprechen, d.h. die Grundinstallationen und die baulichen Voraussetzungen müssen der Zonenausweisung nach BetrSichV entsprechen. Die an anderer Stelle installierten Einrichtungen sind vor Inbetriebnahme prüfen zu lassen. Druckgeräte Bei den Druckbehälteranlagen kann nach einer Ortsveränderung eine Prüfung der neuen Aufstellung durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS notwendig sein. Das hängt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
und der teilweisen Umsetzung der Richtlinie 1999/92/EG zum Schutz vor explosionsfähigen Atmosphären hinsichtlich der dort enthaltenen Prüfungen zum Explosionsschutz. ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43615
auch ein Kugelschreiber zu den Arbeitsmitteln, allerdings dürfte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu dem Schluss kommen, dass keine weitere Prüfungen nach BetrSichV notwendig sind. ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
auf einer bestimmten Höhe halten, nicht als Maschinen zum Heben von Lasten gelten.Da die Unterstellböcke als Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung gelten, muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen (§ 14 BetrSichV). ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098