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Im Regelfall sind hier keine Messungen erforderlich.Begründung:Nach der Nummer 3.6 Lüftung des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
:"Kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen auch in angrenzenden Räumen oder Bereichen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, sind diese Räume oder Bereiche in den Gefährdungsbereich der Löschanlage einzubeziehen."Es bleibt deshalb nur eine sichere Lösung: Die Lecküberwachung des Gases ist so ausbilden, dass bei Austreten von Gas die an das Gaslager anliegenden Räume mit alarmiert werden. ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
Die FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen des Sachgebiets "Behälter, Silos und enge Räume" der DGUV geben zu der Frage "2.3 Kann der SiPo durch technische Maßnahmen ersetzt werden?" folgende Antwort:"Ganz eindeutig: nein!Der Sicherungsposten beim Befahren von Behältern hat wichtige Aufgaben: er muss die im Behälter tätigen Personen ständig beobachten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 43928
Nein, dies ist nicht möglich.Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" des BMAS ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
zur Verfügung gestellt werden müssen, dass der Raum verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sein muss. Nach der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Punkt 6 Ausführung Absatz 4 müssen verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unserer Einschätzung nach, ist ein Bereitschaftsraum ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
möglich.Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" für diese Bereiche einzuhalten sind.Entsprechend Abschnitt 4 Absatz 12 der ASR A 2.3 dürfen gefangene Räume nur genutzt werden, wenn die Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall gegeben ist. Dies kann z. B. durch einen Alarmschalter, der über beleuchtete Drucktaster in Fußbodennähe oder in Fußbodennähe hängende ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
, unter der Nummer 1.2, zu den Abmessungen von Räumen, Luftraum folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m 2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m 3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m 4. für Räume, in denen eine Gefährdung durch explosionsgefährliche Stoffe besteht ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und des Luftraums finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
bis zu einem Notausgang. Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m4. für Räume, in denen eine Gefährdung ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
Arbeitsschutzrechtlich ist der Platzanspruch bzw. -bedarf unabhängig davon, ob jemand als Vollzeit-, Teilzeit- oder als Aushilfskraft beschäftigt ist.Festlegungen bezüglich des nötigen Platzbedarfes sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang getroffen.Anhang 1.2 - Abmessungen von Räumen, Luftraum"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
enthalten war und mit der Arbeitsstätten-verordnung 2004 entfallen ist, wieder auf.Die Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen (z. B. Fenster) ist jedoch nie vollständig entfallen, da die Forderung im Bauordnungsrecht der Länder für Aufenthaltsräume ohnehin existiert. Aufenthaltsräume sind gemäß Musterbauordnung „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
"Hallenbüros" oder "Meisterbüros" in Form von abgetrennten Räumen oder gar in Form von Containern sind in Hallen mit einer Grundfläche von mehr als 2.000 m2 weit verbreitet, wenn nicht gar üblich und normal. Eine zwingende Verpflichtung, diese "Räume innerhalb von Räumen" mit einer Sichtverbindung nach außen auszustatten, wäre praxisfremd und auch aus Gründen der Sicherheit ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu wer ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
mit einer Mindestabmessung von 1,25 m² vorzusehen. Für Räume mit einer Grundfläche bis 600 m² soll die Gesamtfläche der Sichtverbindungen 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Für Räume über 600 m² sollen mehr als 1/100 der Grundfläche für zusätzliche Sichtverbindungen vorgesehen werden (...)" ...
Stand: 07.11.2022
Dialog: 43726
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d. h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der ArbStättV in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Gemäß der Nummer 1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457