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Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müss ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Arbeitsplatz durch technische Veränderungen an der Anlage zu verhindern, sollte zumindest Ihr Arbeitsplatz an einen Ort ohne Luftzug verlegt werden. Vielfach werden Luftaustrittsöffnungen mit speziellen Stoffvliesen versehen, die eine diffuse Ausströmung ermöglichen und so das dirkte Beaufschlagen mit kalter Luft vermindern.Die DIN 33403-5 empfiehlt für vorwiegend sitzende oder stehende Tätigkeiten ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 Absatz 2 des Anhangs :"Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
sein, was besondere Betrachtungen zum Arbeitsschutz erforderlich macht. · Sollen auf den Palettenstapeln Waren durch Flurförderzeuge abgelegt werden, bieten lose aufeinander gelegte Paletten keine ausreichende Sicherheit gegen Verschiebungen; d.h. die Stapel wären nicht standsicher. · Fest miteinander verbundene Paletten sind möglicherweise teurer als ein geeigneter Tisch. · Bei sitzenden ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14741
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Beschäftigten Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann. Wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten aufzustellen (Nummer 3.3 ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 12521
"Raumabmessungen und Bewegungsflächen" und die ASR A3.6 "Lüftung".In der ASR A1.2 finden sich die Anforderung an die lichte Höhe von Arbeitsräumen unter dem Punkt 6. Dort sind insbesondere die Absätze 4 und 5 mit den möglichen Abweichungen für Ihre Fragestellung relevant."4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 11908
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 11637
. Eine lichte Höhe von 2,50 m darf jedoch nicht unterschritten werden. (4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt wird, die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabgesetzt werden, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist. (5) Bei Unterschreitung der lichten Höhen nach Absatz 2 darf ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“)." Für Wege für den Fahrzeugverkehr gilt nach Abschnitt 4.3 Absatz 7 Folgendes:"Die Mindesthöhe über Verkehrswegen für den Fahrzeugverkehr ergibt sich aus der größten Höhe des Fahrzeugs einschließlich Ladung in Transportstellung sowie dem stehenden oder sitzenden Fahrer. Zu dieser Höhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
und bei sitzenden Tätigkeiten 0,75 m über dem Fußboden. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Beleuchtung wird auch auf Ziffer 5.2 Abs. 4 der o. a. ASR verwiesen. Grundsatz: Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung an den vorhandenen Arbeitsplätzen durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung hat dann der Arbeitgeber alle erforderlichen ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen."Nach Ziffer 3.1 des Anhangs wird gefordert, dass für jeden Beschäftigten eine freie unverstellte Bewegungsfläche zur Verfügung stehen muss. Diese Bewegungsfläche ist hinsichtlich des Musikinstruments und der Ausführung (stehend, sitzend) zu bestimmen.Die Größe des notwendigen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309