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für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelt. Bezüglich des Heben und Tragens von Lasten steht die Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten (Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten) (LV 9) zur Verfügung. Hierbei wird das Risiko von Beschwerden und Erkrankungen insbesondere der Lendenwirbelsäule in Abhängigkeit der Leitmerkmale ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Zur Konkretisierung wurden unterschiedliche Leitmerkmalmethoden entwickelt.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten werden- Zeitanteil,- Lastgewicht (Gewichtung erfolgt getrennt nach Männern und Frauen)- Körperhaltung und- Ausführungsbedingungengewichtet und anschließend bewertet.Nur bei einem Punktwert ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 27320
der Hebevorgänge halbieren. Gleichzeitig ist somit das Problem der Alleinarbeit beseitigt.Informationen zu Heben und Tragen von Lasten bietet die durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelten Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Hebe und Tragevorgängen [Anhang zur "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LV 9 ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 7849
Gefährdungsbeurteilung die Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann, berücksichtigen (vergl. § 2 Lastenhandhabungsverordnung).Im Anhang zur Lastenhandhabungsverordnung werden allgemeine Merkmale genannt, die beim Heben, Umsetzen, Bewegen und Tragen berücksichtigt werden müssen. An Hand dieser Merkmale ist eine Methode ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Für die Leitmerkmalmethode (LV 9) gibt es keine Trennung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Bei der Methode sind einzelne Teilprozesse über einen gesamten Arbeitstag zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung ist aber auch die betriebsärztliche Betreuung zu beteiligen.Aktueller Hinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 19889
Grundsätzlich sollte ein seitliches Heben vermieden werden. In der Leitmerkmalmethode wird dies durch die Haltungswichtung abgebildet und es ist ein höherer Punktwert anzusetzen.In der "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg" sind für "Häufige / ständige Rumpfverdrehung bzw. -seitneigung erkennbar" 3 Zusatzpunkte ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 42886
Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Dazu hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Leitmerkmalmethode entwickelt, die mit der "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LV 9) veröffentlicht worden ist.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
vom Gegenstand und seiner Positionierung bzw. auch von den Voraussetzungen der beiden Personen ab. Evtl. kann es auch zu einer ungleichmäßigen Lastverteilung auf die beiden ausführenden Personen kommen.Es bleibt unklar, um welche Tätigkeit und welchen Gegenstand es sich konkret handelt. Die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die LASI-Veröffentlichung LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" und die LASI-Veröffentlichung LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" bekannt gegeben.Beim Tragen bzw. Transportieren eines Menschen im Rollstuhl können vom Grundsatz her ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
Die in der Anfrage beschriebene Haltung ist bei Freistrahlarbeiten sehr häufig zu beobachten. Eine Alternative ist das Tragen des Schlauchs auf der Schulter, wobei die größere Schlauchlänge zwangsläufig ein höheres Gewicht bedeutet. Eine Bindung des Schlauchs an den Körper bzw. den Schutzanzug (z. B. mittels Tragegurt) könnte zwar zur Entlastung der linken Hand führen, behindert ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betrsicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Nach § 6 Absatz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder b ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
Die genannten Montagearbeiten sind bei schwerer See in der Regel nicht durchführbar. Dies gilt sowohl für Arbeiten an Deck als auch in der Maschine. Alle Teile und Werkzeuge an Bord eines Schiffes haben erhebliches Gewicht. Ist ein Kolben der Hauptmaschine zu ziehen, handelt es sich leicht um mehrere Tonnen Stahl. Diese Teile kommen bei Seegang sofort ins Schwingen und sind von Hand ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6880
In der Lastenhandhabungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen.Konkrete Grenzwerte bzw. Bestimmungen, wie viele Personen welches Gewicht schieben dürfen oder wie häufig ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
Eine Definition für den in der DGUV Regel 102-002 ebenfalls benutzten Begriff "standsicher" ergibt sich aus der DGUV Regel 108-007 - Lagereinrichtungen und -geräte (BGR 234): Hier heißt es unter 4.2.1: "Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden: Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht; Schränke mit ...
Stand: 22.09.2017
Dialog: 30187
für die Auswahl von Büroarbeitsstühle" weisen wir hin. Hier wird ausgeführt: "Bitte bedenken Sie, dass Büroarbeitsstühle standardmäßig für ein Körper-gewicht von maximal 110 kg und eine tägliche Nutzungsdauer von bis zu acht Stunden ausgelegt sind. Bei abweichenden Nutzungsbedingungen sollten Sie spezielle Lösungen anstreben. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten – zum Beispiel durch die Fachkraft ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 2201
der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731