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des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu ermitteln und umzusetzen. Dabei können die v. g. Regelungen als Regeln der Technik herangezogen werden.In der Praxis haben sich in Ergänzung zur Beleuchtung an den Gabelstaplern Klappleuchten an den Andockstellen bewährt, die nach dem Andocken des Sattelhängers herausgeschwungen werden. Eine geringfügige Blendwirkung ist leider nicht zu vermeiden. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Ihre Frage betrifft im Kern das Thema Alleinarbeit, zumal Chlorgasräume sich erfahrungsgemäß zumeist abseits von anderen Arbeitsplätzen befinden. In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ist unter § 9 Abs. 7 eine Regelung für Tätigkeiten in Alleinarbeit getroffen: Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer oder einem Beschäftigten allein ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaß ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 12747
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend nicht ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Regelungen, den Betrieb von Müllfahrzeugen betreffend, sind insbesondere unter Abschnitt II der DGUV Vorschrift 43 (bisher: BGV C 27) "Müllbeseitigung" angeführt. Hier wird die Alleinarbeit an der Schüttung eines Müllfahrzeuges nicht ausdrücklich verboten. Gemäß den Durchführungsanweisungen zu § 10 der BGV C27 werden Verletzungen durch die Belade- und Fördereinrichtungen vermieden, wenn 1 ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 2603
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtweg ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Aus verschiedenen Vorschriften (z.B. Nr. 5.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, § 6 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-) geht hervor, dass der Arbeitgeber bei Tätigkeiten im Freien, bei Benutzung von Arbeitsmitteln im Freien, die Beschäftigten geeignet gegen Witterungseinflüsse schützen muss. Gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 68 (bisher :BGV D 27) "Flurförderzeuge ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 6216
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorri ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
zu beachten) Ob verkehrsrechtliche Anforderungen in Bezug auf Einstiegsbreiten, Bewegungsflächen etc. bestehen, ist hier nicht bekannt. Dazu wird das Kraftfahrtbundesamt nähere Auskünfte geben können. Bestimmte Mindestanforderungen sind auch in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D 29) "Fahrzeuge" und den entsprechenden Durchführungsanweisungen festgelegt. Zu beachten ist, dass die Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
müssen grundsätzlich einen freien Durchgang von mindestens 1,8x 0,4 m haben (§ 9 DGUV Vorschrift 52). Dazu führt die Durchführungsanweisung Folgendes aus:"...Podeste, Bühnen und Laufstege, die höher als 1 m über Flur liegen, müssen nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) Geländer und Fußleisten haben. Die Höhe der Geländer soll 1 m betragen. Nur in Ausnahmefällen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
, die technischen Gegebenheiten zu prüfen und im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung die Betriebsvorschriften für den Bahnbetrieb festzulegen. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten: - Für das Fahren eines Zuges muß ein Befähigungsnachweis des Fahrzeugführers vorliegen (siehe auch § 24 DGUV Vorschrift 73 (bisher: BGV D 30) "Schienenbahnen"). - Wer ein Fahrzeug führt, ist für die Sicherheit während ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und sofern zutreffend der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" sind die aufgeführten einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften anzuwenden.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 7886
zur DGUV Vorschrift 52 ist zu § 9 Absatz 2 noch nachzulesen, dass § 9 Abs. 2 eine Sonderregelung gegenüber § 33 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1, bisherige VBG 1) enthält, wonach Bühnen, Laufstege usw. Geländer als Absturzsicherung haben müssen. ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Ein Büro ohne ausreichend Tageslicht und ohne ausreichende Belüftung wäre nach deutschem Recht unzulässig. Für die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassen Arbeitsstättenverordnung gilt jedoch das Territorialprinzip, das heißt, sie gelten grundsätzlich nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Einige Rechtsvorschriften ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
- und Sicherungsdienste gibt es die DGUV Vorschrift 23 (bisher: BGV C 7) „Wach- und Sicherungsdienste“. Sie sagt in § 7 Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren: "Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass das Wach- und Sicherungspersonal überwacht wird, wenn sich bei Sicherungstätigkeiten besondere Gefahren ergeben können.“ Die Durchführungsanweisungen ergänzen: „Die Überwachung des Wach- und Sicherungspersonals ...
Stand: 04.06.2019
Dialog: 5618