Ergebnisse 21 bis 36 von 36 Treffern
, Verbände, etc.) wenden. Im Arbeitszeitgesetz ist der Begriff `Schichtarbeit` im Gegensatz zur Nachtarbeit nicht definiert (siehe § 2 ArbZG). Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz Zmarzlik/Anzinger, RdNr. 13 zu § 6, bietet folgende Erläuterung: Schichtarbeit liegt vor, wenn sich die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz derart ablösen, dass der Arbeitsplatz nicht nur während ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2430
Erholungseffekt erreicht wird. (siehe auch Kommentar zum ArbZG, § 4 Rd. 31: Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 )Es gibt keine Aufzählung, welche betrieblichen Belange als betriebstechnische Gründe für die Einführung von Pausenkorridoren gelten können. Dieses ist stets eine Einzelfallentscheidung. Wir halten es aber für durchaus ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.(4) (weggefallen)"In dem Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Anzinger/Koberski (2. Auflage) ist hierzu ebenso Folgendes aufgeführt:"2. Bereiche ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
vom 15.09.2009 – 9 AZR 757/08).Bei Schichtarbeitern ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden möglich, der Ausgleichszeitraum liegt jedoch bei einem Kalendermonat bzw. 4 Wochen. Sollte der fragliche freie Tag als Ausgleichstag genutzt werden, ist er unbedingt nachzuholen bzw. ein Arbeitseinsatz an diesem Tag ist nicht möglich (vergl. § 6 ArbZG, Kommentar: Anzinger/ Koberski 2014). Zudem kommt ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Fall die teilweise Auslandstätigkeit zu werten ist. Nach Auffassung von „Schliemann, Kommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen“ (1. Auflage 2009, RdNr. 15 zu § 1) »bleibt das ArbZG grundsätzlich anwendbar, wenn es sich um eine nur vorübergehende Entsendung aus einem im Inland gelegenen Betrieb zum Einsatz im Ausland handelt«. Dies ist im Auslandsrückholdienst der Fall, so dass die im Ausland ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
, Kommentar Arbeitszeitgesetz).Der Arbeitnehmer ist in der Wahl seines Aufenthaltortes frei, wenn er seine jederzeitige Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber gewährleisten kann. Hier kommt es nun auf die Tätigkeit des Arbeitsnehmers an, ob er sich in der Nähe seines Einsatzortes aufhalten muss oder nicht. Die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort darf dem Zweck der Rufbereitschaft nicht zuwider laufen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
. In der betrieblichen Praxis wird vielfach die Ruhepause viel früher eingelegt, z.B. bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden nach ca. 4 Stunden.Aber rein formalrechtlich muss bei der von Ihnen genannten Arbeitszeit nach dem ArbZG keine Ruhepause eingelegt werden.Nach gängiger Rechtsauffassung (siehe auch Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft) darf die Arbeit ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
beschränken, sondern kann im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen.Beim Festlegen der Ruhepausen muss der Arbeitgeber auch die "Grenzen billigen Ermessens" nach § 315 Abs. 3 BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Zu klären wäre daher, ob betriebliche Belange zu der vom Arbeitgeber favorisierten Pausenregelung führen und ob der Arbeitgeber ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
von Beginn und Ende der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf Anordnung des Arbeitgebers unternommenen Wege bzw. Reisen außerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes.Die Fahrzeit vom Wohnort zum Betrieb zählt grundsätzlich zur privaten Lebensführung und ist weder Wege- noch Reisezeit (siehe z.B. auch Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 4441
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
für bestimmte Wirtschaftszweige oder Sparten gänzlich fehlen (siehe Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft ).Dieses bedeutet, dass es nicht ausschlaggebend ist, ob für einen Bereich derzeit kein Tarifvertrag abgeschlossen ist, sondern ob für den gesamten Bereich ein Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen wird. Wie zuvor ausgeführt, trifft dieses aber nur ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Eine Mitarbeiterversammlung, die der Arbeitgeber veranstaltet und bei der eine betriebliche Pflicht zur Teilnahme besteht, unterliegt den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Ist die Teilnahme freiwillig, d. h. werden die Beschäftigten nicht mit einer abhängigen Arbeit im wirtschaftlichen Sinn beschäftigt (siehe auch Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger, Verlag Recht ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst (vgl. z.B. Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski; 2. Auflage, Rd-Nr. 11 zu § 16).Zu Frage 1:Nach der früheren gesetzlichen Regelung im Arbeitszeitgesetz von 1994 waren Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
ein Arbeitszeitausgleich innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen erfolgen. Dieser Ausgleichszeitraum kann je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auch länger sein.Siehe auch die Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz ( z.B. Kommentar zum ArbZG , Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage): „Fehlt dem Betrieb die infolge eines gesetzlichen Wochenfeiertags ausgefallene ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort nicht dem Zweck der Rufbereitschaft zuwider laufen (vgl. Anzinger/Koberski: Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, 3. Auflage, RdNr. 52ff zu § 2).Entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung ist die Bestimmung über den Aufenthaltsort. Ohne Kenntnis dieses Kriteriums kann die erste Frage nicht beantwortet werden. Die Art der Alarmierung - ob durch Anruf des Arbeitgebers ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431