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können in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens ohne Nachweise gefahren werden. Das Lenken des Fahrzeuges darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Die von Ihnen genannte Ausnahme in Artikel 3 (EG) Nr.561/2006 kann nicht angewandt werden, da es sich nicht um Privatfahrten handelt, sondern die Fahrten gewerblich sind. Es ist für jede einzelne Fahrt zu prüfen, ob die vorgenannten Voraussetzungen ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
und für einen Ersatzruhetag bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Nicht direkt geregelt wird jedoch, ob bei zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit 50 % oder 100 % der Belegschaft arbeiten dürfen (bei regelmäßiger Sonn- und Feiertagsarbeit müssen nur 15 Sonntage pro Jahr beschäftigungsfrei bleiben). Es ist lediglich sicherzustellen, dass an den Sonn- und Feiertagen nur im unbedingt erforderlichen Umfang gearbeitet wird.Die ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;"Für Fahrten, die nicht die Bedingung einer Ausnahme erfüllen, muss bei Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen ein Kontrollgerät genutzt werden.Tageskontrollblätter können nicht geführt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
europaweit, bzw.gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 b bei mehr als 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t zgG in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) ab den äussersten Grenzen des Ortes wo der Fragesteller seinen Betriebssitz hat - zu Grunde zu legen.Wird dieser Freistellungsbereich überschritten muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein, und mit einer eigenen Unternehmens- sowie Fahrerkarte betrieben werden. ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
einen Handwerksbetrieb handelt, könnte dieser das 2,4 t-Fahrzeug ohne besondere Nachweisführung einsetzen. Für die 5,1 t Einheit könnte die Ausnahmeregelung des § 18Abs.1Nr.4b (>3,5--7,5 t zgG im Umkreis von 50 km) der Fahrpersonalverordnung - FPersV - in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen Ihnen, weitere Detailfragen mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu klären. Bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach nicht, ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr 4 b) Fahrpersonalverordnung). Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger (zGG) bis 3,5 Tonnen gilt die genannte Regelung sogar ohne räumliche Begrenzung gemäß § 1 ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Die v.g. Definition trifft auf das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht zu.Die Verordnung Verordnung 561/2006 wiederum gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:- Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder- Personenbeförderung ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden sind (z. B. Linienverkehr bis 50 Km; Güterbeförderung mit Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen), ist der 21a ArbZG nicht anwendbar. Für diese Beschäftigten finden nach der Fahrpersonalverordnung die Lenk- und Ruhezeitregelungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und die übrigen Regelungen des ArbZG Anwendung. ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.Diese Fahrer haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet ist.Der reine Transport von Waren im Werkverkehr ist in der angegebenen Gewichtsklasse (2,8-3,5 t zgG) nachweispflichtig, jedoch nicht kontrollgerätepflichtig. Hier reicht der handschriftliche Nachweis nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV aus.(Verkaufsfahrzeuge: Gem. § 1 Abs ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 17049
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo inner ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
sich gewissenhaft an die mehr als deutlichen Aussagen dieser Rechtsvorschrift, dann treten bei der Handhabung derselben, auch für die Fahrer im Linienverkehr bei einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer, keinerlei Probleme auf. Der Teil des Arbeitstages der nicht Ruhezeit ist, setzt sich zusammen aus Arbeitszeit und Ruhepausen. Etwas anderes gibt es nicht.2) Der Teil der nicht Ruhepause 3) ist, setzt sich für Fahrer ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006 sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge mit entspr ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
wie er sonst arbeitet.Der Betrieb kann auch an den verbleibenden 5 Werktagen der Feiertagswoche von 3 § ArbZG Gebrauch machen und je 10 Stunden arbeiten lassen (5x10=50), mit der Maßgabe eines Arbeitszeitausgleichs innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen. Er muss allerdings diese Arbeitszeit in beiden Fällen zusätzlich zur gesetzlichen Entgeltausfallvergütung bezahlen (vgl. BAG, 26.3. und 7.10.66, BB 1966, 742 ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Es ist schön, dass Sie Ihrem Bekannten helfen möchten. Für Mobbingbetroffene ist es wichtig, ernst genommen zu werden und eine Vertrauensperson zu haben, insbesondere dann, wenn der Betrieb sich der vorgetragenen Angelegenheit nicht ausreichend annimmt.Allerdings ist eine Unterstützung bei Mobbing in erster Linie als eine Hilfe zur Selbsthilfe zu sehen. Sie wirkt am besten, wenn der Betroffene die ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 3875