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Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
des Geltungsbereiches nicht unter die Verordnung und müssen das Gerät auf „Out“ stellen, siehe Artikel 2- 1a in der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006. Weitere Informationen zur Auslegung finden Sie unter dem Link BAG. Hier die Nr. 1-1.1. ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
sitzt und diesen nicht aktiv bei seiner Tätigkeit unterstützt, kann ein Zeitraum von 45 Minuten der „Bereitschaftszeiten“ dieser Person als „Fahrtunterbrechung“ angesehen werden. Die unter Drittens angeführte Regelung deckt sich im Wesentlichen mit der arbeitsschutzrechtlichen Auslegung, dass für Reisezeiten, bei denen ein Arbeitnehmer nicht selber fährt, diese Zeiten in der Regel ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
kann, abweichend von § 3 ArbZG, ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt werden (gemäß § 7 Abs. 8 ArbZG max. zwölf Kalendermonate).Ob der Tarifvertrag für Sie einschlägig ist und welche Abweichungen vom ArbZG dort geregelt sind, muss eingehend geprüft werden, da davon eine konkrete Auslegung abhängig ist.Das ArbZG enthält keine Festlegungen, wie viele Dienste nacheinander zulässig sind. Maßgebend ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten. Die kumulative Erholungszeit von 35 Stunden ist hierbei zwingend erforderlich. Eine Umsetzung dieser EuGH-Rechtsprechung ist durch die europarechtskonforme Auslegung von § 9 Absatz 1 i. V. m. § 11 Absatz 4 ArbZG gegeben.Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechtsinstitute ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei v. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 15934
in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern von Standort des Unternehmens verwendet werden, sind ausgenommen. Die Gartenbaubetriebe fallen nur unter die Ausnahme mit der Einschränkung, dass sie sich überwiegend mit dem Anbau von Gemüse, Blumen, Pflanzen und Sträuchern befassen. Bei strenger Auslegung fallen die Landschaftsbaubetriebe nicht unter den Tatbestand der Ausnahme. Der enge Begriff Gartenbau umfasst ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464