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Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
Die Definition des Begriffs „Lastaufnahmemittel“ nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe d der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zu beachten.Nach den Begriffsbestimmungen der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" sind Lastaufnahmemittel nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel ...
Stand: 21.12.2023
Dialog: 43866
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Lastaufnahmemittel als „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist ein intergraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in den Verkehr gebracht ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
mit Befestigungseinrichtungen ausgestattet sein, so dass sie von einer Lastaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden können, - oder mit einer solchen Befestigungseinrichtung ausgestattet werden können - oder so geformt sein, dass die üblichen Lastaufnahmemittel leicht angelegt werden können. Maschinen oder ihre Bestandteile, die von Hand transportiert werden, müssen - entweder leicht transportierbar ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe od ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für Lastenaufnahmemittel, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefähr ...
Stand: 25.05.2023
Dialog: 26596
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
übliche Bauteile ersetzt werden kann“Dies ist denkbar für die Spannvorrichtung, sofern die v. g. Kriterien zutreffen, z. B. wenn die Spannvorrichtung eine falsche Einspannung erkennt und einen Anlauf der Maschine verhindert.d) „Lastaufnahmemittel" = „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
) Maschine. Erfasst von der Maschinenrichtlinie sind aber Geräte, die sich nicht in der Entwicklung befinden - also verwendungsfertig sind, wie z.B. ständig am Versuchsstand vorgehaltene Hebezeuge, Lastaufnahmemittel oder Bearbeitungsmaschinen. Solche Einrichtungen fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 1 Abs. 2 h) RL 2006/42/EG. Die bei den Arbeiten an den Prototypen erfoderlichen ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479