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Aus arbeitsmedizinischer und ergonomischer Sicht ist es wichtig, dass sog. Wetterschutzkleidung schädliche Einflüsse vor allem durch Nässe, Kälte und Wind verringert bzw. abhält. Die wesentliche Gefährdung besteht in einer Aus- bzw. Unterkühlung des Körpers mit daraus folgenden weiteren Belastungen vor allem des Kreislaufs und des Bewegungsapparates. Generell ist davon auszugehen ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 512
Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": "Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass 1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 7568
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 14023
und sicherheitstechnische Bewertung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Vorschrift 55 "Winden, Hub- und Zuggeräte", der DGUV Grundsatz 309-008 "Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
nötige Wetter- und Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen. Die Verordnung über das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstung - 8. ProdSV - und die berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV R 112-189 (ehemals BGR 189) "Benutzung von Schutzkleidung" konkretisieren die Anforderungen an Wetter- und Kälteschutzkleidung. Während Wetterschutzkleidung den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten."In der zugehörigen Durchführungsanweisung wird u.a. ausgeführt:"Bei der Prüfung ist auch der verbrauchte Anteil der vom Hersteller genannten theoretischen Nutzungsdauer für Kranhubwerke zu berücksichtigen; siehe hierzu § 23 Abs. 4 UVV „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (GUV-V D 8, bisher GUV 4.2)."Die o.g. Unfallverhütungsvorschrift UVV "Winden ...
Stand: 27.09.2019
Dialog: 42854
. Wetterschutzkleidung ist ggf. als Warnkleidung auszuführen. Siehe hierzu auch die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung".Die DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt" (Kapitel 3.8) führt z.B. aus, dass Wetterschutzkleidung bei Arbeiten erforderlich ist, "die überwiegend einen Aufenthalt im Freien erfordern, wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5600
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
, • Unterkühlung des Körpers durch Kälte oder Wind, • Hautschädigung durch Sonnenstrahlung, • Überhitzung des Körpers durch hohe Temperaturen."Als Schutzkleidung gegen Kälte und Niederschläge gelten insbesondere entsprechende Überziehjacken oder -mäntel, Überziehhosen, Handschuhe, Schuhwerk, Ohren- und Kopfschutz.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte schützen.Kälteschutzkleidung dagegen dient zum Schutz gegen kaltes Wetter bei Temperaturen unterhalb von - 5 °C. "Der Anwendungsbereich dieser Kleidung liegt vornehmlich bei tiefen Umgebungstemperaturen. Ein entscheidender Faktor ist die Luftgeschwindigkeit. Die Kälteschutzkleidung wird auch in Kühlhäusern getragen, wobei die Isolationsanforderungen besser ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 16063
nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt werden, wenn witterungsbedingt, z. B. durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.Auf die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865