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Der Bau (neuer) tragbarer Feuerlöscher erfolgt mittlerweile nach der DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", die auch die erforderlichen Angaben auf dem Feuerlöscher regelt. Hiernach ist zunächst lediglich die Angabe des Baujahres (Schriftfeld 5, an beliebiger Stelle) gefordert. Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Dokumentation der Prüfung und auch um Verwechselungen zu verhindern, empfehlen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
geregelt.Eine Abweichung von den Vorschriften im Rahmen der Prüfung der Feuerlöscher ist nicht vorgesehen.Fazit:Das von Ihnen beschriebene Verfahren ist nicht zulässig. Im Falle eines Brandes stehen keine Feuerlöscher zur Verfügung. Hier ist eine andere Lösung zu suchen, wie z. B. Prüfung der Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten. ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt.Ein konkretes Haltbarkeitsdatum von Feuerlöschern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zustand des Feuerlöschers. Dieser kann je nach Einsatzort variieren. Den Zustand der Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende ...
Stand: 13.02.2018
Dialog: 42200
als Feuerlöscheinrichtungen Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen“ bereitzustellen. Ein allgemeines Lösungs-schema zur Festlegung der Ausstattung der Arbeitsstätte enthält Anhang 1; Ausführungsbeispiele für die Grundausstattung sind im Anhang 2 und für die Abweichung von der Grundausstattung im Anhang 3 dargestellt.(2) In allen ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
, Leistungsanforderungen und Prüfungen“ sind zu beachten. In Laboratorien müssen zur Brandbekämpfung tragbare Feuerlöschgeräte vorhanden sein. Siehe auch BG-/GUV-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR 133/GUV-R 133). Für die Ausrüstung von Laboratorien mit stationären Feuerlöschanlagen können Anlagen mit Speziallöschmitteln, wie etwa bestimmten perfluorierten Alkylverbindungen, vorteilhaft ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
mit einer orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Es ist ein Feuerlöscher nach den Vorgaben der Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5 mitzuführen."8.1.4.2 Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Anhaltspunkte für die Ausrüstung von Arbeitstätten mit Feuerlöschern finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 werden folgende Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen genannt:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:- Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Ja, die Grundausstattung mit Feuerlöschern ist zu gewährleisten. Die Sprinkleranlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten-Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
Die erforderlichen 6 Löschmitteleinheiten (LE) je Feuerlöscher beziehen sich ausschließlich auf die Berechnung für die Grundausstattung. Darüber hinaus sagt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" nichts über weitere Löschmitteleinheiten bei erhöhter Brandgefährdung aus. Es wird lediglich in Beispielen die Art und Weise der Brandbekämpfungsmittel benannt: Feuerlöscher ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird die Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen näher beschrieben. Besonders möchten wir die Informationen des Absatz 2 hervorheben:"In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
". Unter dem Punkt 5.3 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:"- die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
) mit einer geeigneten Anzahl von Feuerlöschern wird empfohlen, im Informatikraum geeignete Feuerlöscher (CO2) zur Brandbekämpfung bereitzuhalten. Hinweis: EDV-Anlagen und elektrische Anlagen sollten nur mit Kohlendioxidlöschern (CO2-Löscher) gelöscht werden. Die Zugangswege der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet und stets frei gehalten werden. Jeder Löscher muss übersichtlich angebracht sein. Siehe hierzu die ASR ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 7855
Ein der DIN EN 3 entsprechender Feuerlöscher kann gewerblich eingesetzt werden. Die Norm macht keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Anwendung.Weitere Informationen zur Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unter Ziffer 4. ...
Stand: 10.11.2019
Dialog: 6178
In den einschlägigen Regelwerken wird gefordert, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöschern auszurüsten sind. Im Gegensatz zur ungehinderten Benutzung von Notausgängen sind die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Feuerlöschern dahingehend festgelegt, dass diese gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht sein müssen sowie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 ist dort folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:...die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609