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Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die S ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
sich bewährt, Türschließer einzusetzen.In Laboratorien können innerhalb von brandschutztechnischen Nutzungseinheiten im Verlauf von internen Verkehrswegen, auch im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, selbstschließende bidirektionale Türen (nicht durchschlagende, gedämpfte Pendeltüren) eingesetzt werden. Manuell betätigte, vorzugsweise automatisch schließende Schiebetüren können zulässig sein, wenn diese ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
zur Handbetätigung von automatischen Türen und Toren) sind sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich ist und das Öffnen ohne größeren Kraftaufwand möglich ist.Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür oder das Tor im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person und ohne z. B. Schlüssel, Transponderkarte oder Codeeingabe geöffnet werden kann.Hinweis: Regelungen zu Öffnungskräften enthält Abschnitt 10.1 ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In den Begriffsbestimmungen des Abschnitts 3 ist u. a. Folgendes ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" konkretisiert. So schreibt Absatz 1 vor:"Türen und Tore im Verlauf ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
müssen durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben.(4) Bestehen durchsichtige oder lichtdurchlässige Flächen von Türen und Toren nicht aus bruchsicherem Werkstoff und ist zu befürchten, dass sich die Beschäftigten beim Zersplittern verletzen können, sind diese Flächen gegen Eindrücken zu schützen.(5) Schiebetüren und -tore müssen gegen Ausheben und Herausfallen gesichert sein. Türen und Tore, die sich nach oben ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.Weitere Anforderungen an kraftbetätigte Tore im Verlauf von Flucht- und Rettungswege finden sich in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Diese Technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
In Radonvorsorgegebieten erwartet man besonders häufig erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden. Allerdings wird der Referenzwert nicht in jedem Gebäude überschritten. Die Radonkonzentration in Innenräumen hängt neben der Radonkonzentration im Boden auch stark von der Bauweise des jeweiligen Gebäudes, den Gebäudeeigenschaften, der Nutzungsart und den Lüftungsverhältnissen ab. Wer also wissen möcht ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43395
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Die Anforderung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein (siehe ASR 2.2, Nr. 5.1. Abs. 3 letzter Satz); letztlich hängt dies von den uns nicht bekannten örtlichen Bedingungen ab.Die Alternativen zu einer funkgesteuerten Brandmeldeanlage (mit Alarmierung) sind in Nr. 5.1 Abs. 3 der ASR A2.2 beschrieben.Für die funkgesteuerte Brandmeldeanlage spricht, dass sie automatisch detektiert und alarmiert ...
Stand: 12.02.2016
Dialog: 25917
Das von Ihnen kritisierte Gurtband hat den von Ihnen beschriebenen Nachteil und zusätzlich eine wichtige sicherheitstechnische Aufgabe. Das Gurtband begrenzt zwangsweise die Spreizung der Leiter. Das Gurtband ist in der DIN EN 131 beschrieben und gefordert und damit zulässig. Jede gewerbliche Leiter muß neben der festen Spreizsicherung das Gurtband als automatisch wirkende Spreizsicherung ...
Stand: 27.07.2015
Dialog: 24399
. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
in der Arbeitsstätte befinden, b. in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig. Die nötigen Brandabschnitte richten sich nach den baurechtlichen Bestimmungen (Bauordnung NRW – BauO NW). Grundsätzlich genießen baurechtlich genehmigte Gebäude Bestandsschutz, falls sie den zur Zeit ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Nein. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise erlaubnisbedürftig, welche die Sicherheit der überwachungsbedürftigen Anlage beeinflussen. Beispiele für die Unterscheidung finden sich in den Anhängen 1 - 4 der TRBS 1122. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese TRBS noch nicht an die BetrSichV2015 angepasst wur ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29435
) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten verw ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626