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Ist die Forderung nach einer funkgesteuerten Brandmeldeanlage im Ausbau eines Gebäudes begründet? Nachfrage: Müssen wir zukünftig jede Baustelle mit Brandmeldern ausstatten?
KomNet Dialog 25917
Stand: 12.02.2016
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Brandmeldeeinrichtungen
Frage:
Auf einer unserer Baustellen (Erstellung eines schlüsselfertigen Schulgebäudes) wird von staatlicher Seite gefordert, funkgesteuerte Brandmeldeanlagen im Ausbau des Gebäudes einzusetzen.Ist diese Forderung auf Basis der ASR 2.2,, Abs. 5.1, aus Ihrer Sicht begründet? Es handelt sich nicht um eine Baumaßnahme mit einer besonderen Gefährdung gemäß Abschnitt 7 ASR. Welche gleichwertigen Alternativen sehen Sie?
Antwort:
Die Anforderung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein (siehe ASR 2.2, Nr. 5.1. Abs. 3 letzter Satz); letztlich hängt dies von den uns nicht bekannten örtlichen Bedingungen ab.
Die Alternativen zu einer funkgesteuerten Brandmeldeanlage (mit Alarmierung) sind in Nr. 5.1 Abs. 3 der ASR A2.2 beschrieben.
Für die funkgesteuerte Brandmeldeanlage spricht, dass sie automatisch detektiert und alarmiert. Damit ist der Vorrang technischer Maßnahmen nach Nr. 5.1 Abs. 3 vorletzter Satz und die Bevorzugung automatischer Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen nach Nr. 5.1 Abs. 2 letzter Satz der ASR A2.2 umgesetzt.