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In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" beschreibt unter Abschnitt 8 welche Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erfordern.Abschnitt 9.1 fordert im Hinblick auf die Beleuchtungsstärke Folgendes:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Die ASR A2.3 beschreibt unter Abschnitt 9.1 "Allgemeine Anforderungen" die Anforderungen an eine solche Sicherheitsbeleuchtung:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 betragen ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
"Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 8.2 Absatz 3 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" der ASR A2.3 steht nachfolgend:"Die Kennzeichnung ist im Verlauf des Hauptfluchtweges an gut sichtbaren Stellen, eindeutig und innerhalb der Erkennungsweite anzubringen. Die Kennzeichnung muss die Richtung des Fluchtweges anzeigen. Dabei sind folgende Randbedingungen zu beachten:1. Besonders ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
einer Arbeitsstätte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".zu Frage 1:In Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 findet sich folgende Definition für Fluchtwege:"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 9 der ASR A2.3 wird in Absatz 1 erläutert, wann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist."Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, gefordert ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
ist.Die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung sind in der ASR A2.3 Abschnitt 9 geregelt. Bei einer neuen Sicherheitsbeleuchtung muss nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung innerhalb von 5 s 50% und nach 60 s 100% der Mindestbeleuchtungsstärke von 1 lx erreicht werden. Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in maximal 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 44020
an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 Buchstabe b) des Anhangs der ArbStättV müssen Fluchtwege auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Konkretisiert ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV lässt sich u. a. Folgendes nachlesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
definierten Rettungswege,sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit (1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 44040
und wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.So sind konkret die Forderungen des Abschnitts 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" der ASR A2.3 zu berücksichtigen: "(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind.Leicht ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125