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Muss eine Betriebsanweisung sofort geändert werden, wenn ein neues Sicherheitsdatenblatt vorliegt, oder gibt es Übergangsfristen?

über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...

Stand: 14.11.2024

Dialog: 16666

Wie ist mit alten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach der Änderung zum 1.06.2015 zu verfahren?

mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...

Stand: 03.06.2015

Dialog: 23981

Ist es erlaubt, die zwei Sicherheitsdatenblätter der Komponenten A und B eines 2-Komponentenklebers zu einem Sicherheitsdatenblatt zusammenzufassen?

Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.Auf die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die TRGS 220 ...

Stand: 17.09.2022

Dialog: 42848

Müssen alte Sicherheitsdatenblätter nach Aktualisierung aufbewahrt werden?

Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...

Stand: 08.03.2021

Dialog: 12596

Nach welchen formalen und inhaltlichen Kriterien muss ein Inverkehrsbringer das Sicherheitsdatenblatt an den Endkunden weitergeben?

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 6199

Ist es zulässig, im Betrieb die alte Kennzeichnung und in den Maschinenbetriebsanweisungen die neue Kennzeichnung zu verwenden?

"Sicherheit durch Betriebsanweisungen", die Sie über das Portal www.dguv.de/publikationen finden. Unter Ziffer 3 "Anforderungen an Betriebsanweisungen" wird hier u.a. erläutert, dass sie objekt- und adressatenbezogen sein müssen  Betriebsanweisungen sollen sich auf die konkrete Situation beziehen. Unterschiedliche Kennzeichnungen im Betrieb und in den Betriebsanweisungen sind daher auf jeden Fall ...

Stand: 23.03.2017

Dialog: 28889

Dürfen Produkte mit alter Kennzeichnung noch verbraucht werden, solange nach alter und neuer Kennzeichnung unterwiesen wird?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43082

Wenn im Sicherheitsdatenblatt ein Gefahrstoff mit GHS05 und GHS07 gekennzeichnet ist, müssen dann beide Kennzeichnungen in der Betriebsanweisung dargestellt werden?

Es ist sinnvoll, in der Betriebsanweisung die Gefahrenpiktogramme anzugeben, die auch auf dem zugehörigen Gebinde des gefährlichen Stoffes oder Gemisches erscheinen; diese müssen identisch mit den im Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes vorgegebenen Kennzeichnungselementen sein.Das Gefahrenpiktogramm GHS07 steht nicht nur für ätzende bzw. reizende, sondern ...

Stand: 13.12.2024

Dialog: 44057

Ist ein Lieferant bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff dazu verpflichtet, neben den Sicherheitsdatenblättern der Einzelkomponenten auch ein Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu erstellen?

und erläutert werden. Diese Informationen könnten beispielsweise unter Abschnitt 2.3, Abschnitt 10.2 oder Abschnitt 16 der Sicherheitsdatenblätter ergänzt werden.Zusätzliche Information:Sofern die einzelnen Komponenten des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes jeweils nach der CLP-VO als gefährlich einzustufen sind, ist die erforderliche Kennzeichnung gemäß Art. 17 ff. der CLP-VO ebenfalls für beide Komponenten ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 44008

Fragen zur Sprache des Sicherheitsdatenblattes

Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in einer Amtssprache des entsprechenden Landes, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, vorgelegt werden, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Verantwortlich dafür, dass die richtige Sprachversion zur Verfügung gestellt wird, ist der jeweilige Lieferant.Sofern dem deutschen Hersteller nicht mitgeteilt ...

Stand: 21.06.2022

Dialog: 43573

Ist es noch zulässig, zusätzlich zu der neuen Einstufung nach CLP, die alte Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 42223

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

muss aber die gleiche sein die auch im Sicherheitsdatenblatt verwendet wird. CAS- oder andere Stoffnummern müssen in der Kennzeichnung nicht angegeben werden, können aber dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.Ausführungen zu dieser Thematik finden sich im Kapitel 4.2.2 der ECHA-Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (aktuelle Version nur in englischer ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463

Müssen alte Behältnisse mit Gefahrstoffsymbolen zwingend umetikettiert werden, wenn diese weder verkauft noch häufig genutzt werden?

) Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ...

Stand: 11.02.2020

Dialog: 43034

Diverse Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

anderes. Sicherheitsdatenblätter sind entsprechend Anhang II REACH-Verordnung zu erstellen. Hier können Sie auch nachlesen welche Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung in den Abschnitten 2 und 3 des SDBs erforderlich sind. Einige der im SDB erforderlichen Angaben können länderspezifisch sein, wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte. Beim Versand in die USA ist zu beachten, dass es sich sowohl bei Verordnung ...

Stand: 17.07.2015

Dialog: 24326

Dürfen Behälter und Kanister, die mit alten Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind, in Putzräumen noch gelagert werden?

Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...

Stand: 02.08.2017

Dialog: 29910

Welche Gefahrstoffsymbolik soll ich auf der Betriebsanweisung verwenden?

mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...

Stand: 20.04.2015

Dialog: 23653

Kann in Bezug auf die erforderlichen betrieblichen Sicherheitsdatenblätter auf das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS verwiesen werden?

Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 18217

Wo und mit welchen anderen Stoffklassen zusammen dürfen 350 kg Wasserstoffperoxid (30 %ig) gelagert werden?

, ansonsten muss die Zuordnung der Lagerklasse aus den Angaben des Sicherheitsdatenblattes und aus gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen ermittelt werden. Ist nun beispielsweise „30 %-iges Wasserstoffperoxid“ laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers in die Lagerklasse 5.1B (Oxidierende Gefahrstoffe) nach TRGS 510 eingestuft oder diese Lagerklasse ermittelt, darf dieser Stoff „30 % -iges ...

Stand: 05.10.2018

Dialog: 42466

Wie ist ein Stoff zu bewerten, der im Sicherheitsdatenblatt lediglich unter Abschnitt 3.2 als krebserregend aufgeführt wird, nicht aber in den Abschnitten 2.1 und 2.2?

nicht als krebserzeugend und sind auch nicht als solche zu kennzeichnen ( Nr. 2.2 Sicherheitsdatenblatt). Ausnahmen von den allgemeinen Kriterien sind für bestimmte Stoffe möglich, z. B. Stoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1 Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 27033

Ist die Betriebsanweisung für die Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung ausreichend, oder muss hierfür auch explizit mit dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoffs geschult und unterwiesen werden?

Es muss nicht explizit das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoff geschult und unterwiesen werden.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter Nummer 5 weitere Erläuterungen zu der Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Insbesondere möchten wir folgende Informationen hervorheben:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat ...

Stand: 26.05.2020

Dialog: 43132

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