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Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Beratung durchgeführt wird. Durch die Vermittlung von Hintergrundwissen über die toxische Wirkung von Stoffen soll die Sensibilität und die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit gefördert werden. (7) Soweit aus arbeitsmedizinischen Gründen notwendig, ist die Beratung unter Beteiligung des zuständigen Betriebsarztes bzw. einer Ärztin oder eines Arztes nach § 7 ArbMedVV durchzuführen ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
für Arbeitssicherheit werden vielmehr auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" tätig und haben gegenüber dem Arbeitgeber ausschließlich unterstützende und beratende Funktion gem. §§ 3 und 6 ASiG.Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber die fachliche Beratung ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
Regelungen zur Pflichtvorsorge finden sich in § 4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Im Anhang der ArbMedVV sind die Anlässe für die Pflichtvorsorge aufgeführt. Seit der Novellierung der ArbMedVV steht die Beratung der Beschäftigten im Vordergrund.Biomonitoring hingegen bezeichnet eine Untersuchungsmethode von biologischen Materialien (meist Blut oder Urin). Biomonitoring ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 43738
Unter Nummer 4.2 "Wege für den Fußgängerverkehr" Absatz 3 der ASR A1.8 (Stand: März 2022) ist hinsichtlich Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Verkehrswege nach Tabelle 2 Nummer 1 Spalte C für bis 5 Personen mit einer lichten Mindestbreite von 0,875 m eingerichtet oder sola ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43658
Hilfen nach traumatisierenden Ereignissen und die Begleitung und Betreuung von Opfern, Beteiligten und Helfern bei Unfallereignissen leistet die Psychosoziale Notfallversorgung/-seelsorge (PSNV), die von unterschiedlichen Trägern angeboten wird: (in Auswahl):- Deutsches Rotes Kreuz - Psychosoziale Notfallversorgung,- Malteser Psychosoziale Nofallversorgung,- Critical Incident Stress Management für ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 76
zu beachten.Hinweis: Die nach § 14 (2) GefStoffV geforderte arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung als Teil der Unterweisung stellt ausschließlich eine Maßnahme im Rahmen der arbeitsmedizinischen Prävention dar. Diese dient zur Information der Beschäftigten (einschließlich der Studierenden) über die Voraussetzungen, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV haben ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht;3.beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nicht-pädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgaben auf die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter delegiert.Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel, al ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,– Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,– Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,– Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,– Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstung und Einweisung der Beschäftigten, falls erforderlich (insbesondere in den Fällen des § 31 ...
Stand: 24.02.2022
Dialog: 26363
in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 8926
Das Thema "Mobbing" ist ein Arbeitsschwerpunkt der MobbingLine NRW. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 können Betroffene mit Experten sprechen und sich Rat und Hilfe für ihr persönliches Mobbing-Problem holen. Dadurch kann persönlich und vertraulich schon am Telefon "Erste Hilfe" in Sachen Mobbing geleistet werden. Wer über die Beratung hinaus Unterstützung benötigt, erhält durch die Anti ...
Stand: 07.09.2024
Dialog: 903
Nein, dies ist nicht möglich.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 43784
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell erheblich belastet. Und wenn sich erst einmal herumgesprochen hat, dass Mobbing in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 8928
und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer*innen mit einer Festnetzflatrate) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 8927