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Können im Rahmen des Unternehmermodels zur ASiG-Betreuung die Zuständigkeiten vom Unternehmer auch auf eine andere Führungskraft übertragen werden

KomNet Dialog 44172

Stand: 15.08.2025

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unternehmermodell

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Frage:

Können im Rahmen des Unternehmermodels zur ASiG-Betreuung die Zuständigkeiten vom Unternehmer auch auf eine andere Führungskraft übertragen werden, oder kann das wirklich nur vom Unternehmer selber durchgeführt werden?

Antwort:

Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine nähere Beratung geben. Abschließend kann diese Frage nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden.

Gleichwohl haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt, von denen wir glauben, dass sie Ihnen bei der Problemlösung hilfreich sein könnten. Zu Ihrer Frage:

Nein, das Unternehmermodell kann im Regelfall nicht auf andere Führungskräfte übertragen werden. Siehe hierzu die Ausführungen der BG ETEM zum Unternehmermodell. Hier heißt es u. a.:

"Was muss der Unternehmer im Rahmen des Unternehmermodells tun?

Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des Unternehmermodells ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnimmt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Die Teilnahme an den Seminaren des Unternehmermodells kann nicht an Mitarbeiter delegiert werden. Im Einzelfall, z. B. wenn der Unternehmer nicht die erforderlichen fachlichen Kenntnisse besitzt, kann auch der verantwortliche Betriebsleiter teilnehmen. Diesem müssen allerdings vorher im Rahmen einer Pflichtenübertragung wichtige Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.

Das Unternehmermodell besteht aus folgenden Elementen:

  • Einmalige Teilnahme des Unternehmers an bestimmten Seminaren oder Fernlehrgang (Unterschiede je nach Branche)
  • Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer im eigenen Betrieb (im Bedarfsfall mit externer Unterstützung)
  • Regelmäßige Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungen (z. B. alle 3 bzw. 5 Jahre)
  • Bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen

Der Unternehmer soll dadurch in die Lage versetzt werden, seinen Bedarf für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung selbst zu erkennen und demgemäß eine bedarfsgerechte Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Anspruch zu nehmen."