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Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - unterstehen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, dann ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
". Ist diese Person hierarisch anders zu betrachten als eine angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit? Nach § 8 Absatz 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes untersteht die (bestellte) Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. bei mehreren Sicherheitsfachkräften die (bestellte) leitende Sicherheitsfachkraft (wenn eingesetzt) unmittelbar dem Leiter des Betriebes. Der Absatz 2 soll sicherstellen, dass die Fachkräfte ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
Sind in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt worden, kann der Arbeitgeber eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Er ist hierzu berechtigt, nicht verpflichtet. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, ist nur die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebes zu unterstellen; die anderen Fachkräfte ...
Stand: 24.04.2024
Dialog: 3827
dem Leiter des Betriebs."In § 8 Abs. 2 des ASiG ist der Begriff "Leiter des Betriebs" nicht definiert. Es ist auf die Klarstellung durch die Rechtsprechung, insbesondere auf die des BAG zum Betriebsverfassungsgesetz, zurückzugreifen. In den LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes (LV 64) wird unter den Nummern 2.2.13 bis 2.2.15 ausführlich auf die Frage der Anbindung der Fachkräfte ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
(ASiG) verpflichtet ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese herausgehobene Einordnung in der betrieblichen Hierarchie gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes. ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 43091
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Nach § 16 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist für den öffentlichen Dienst ein in Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Leiter der Dienststelle – hier der Oberbürgermeister – ist derjenige, dem die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Gesetzen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
ASiG, nämlich der Unabhängigkeit der Fachkunde, sie ist nicht weisungsfrei. Das Benachteiligungsverbot greift nicht. Eine unmittelbare Unterstellung unter dem Leiter des Betriebes ist ggf. nicht gegeben.Eine fachkundige Person, die nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, arbeitet weisungsgebunden. Die Verantwortung für die nicht erfolgte Bestellung liegt beim Arbeitgeber. Ob ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Vorschriften des ASiG das Wort „Betrieb“ Verwendung: besondere Betriebsverhältnisse ( § 1 Satz 3 Nr. 1), Leiter des Betriebs (§ 8 Abs. 2), Betrieb oder Unternehmen (§ 8 Abs. 3).Betrieb im Sinne des ASiG – und damit auch der das ASiG konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften – ist nicht immer das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinn.Der Arbeitgeber (Unternehmer ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 3461
, sicherheitswidrige Zustände abzuhelfen; ihr fehlen die Befugnisse in Arbeitsabläufe einzugreifen. Nur wenn Gefahr im Verzuge ist, ist sie, aber auch jeder andere gehalten, einzugreifen.Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Sifa weisungsfrei und untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes. Nur wenn die Sicherheitsfachkraft ihren Verpflichtungen nach dem ASiG (§ 6) nicht nachkommt ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen z ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
konkrete Ausführungsregelungen fest. In § 2 ist hier Folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
der betrieblichen Gegebenheiten oder aus aktuellem Anlass als besonders gefahrgeneigt anzusehen sind, öfters aufzusuchen“104. Anlassbezogenes Handeln ist extrem wichtig (siehe noch 4.6.1.2). Die richtige Balance zwischen „Schwerpunktaktivitäten“ und „flächendeckender Überwachung und Kontrolle“105 ist schwierig."Das ASiG legt zwar keine Frist fest, wie oft die Betriebsbegehung stattfinden soll, jedoch ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780