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werden müssen, gilt ansonsten:Gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 4 der ASR A1.8 müssen erst ab einer Fallhöhe von 5 Metern Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Die von Ihnen beschriebenen Steiggänge könnten also sowohl ohne Steigschutzeinrichtung als auch ohne Rückenschutz ausgeführt sein, wenn sie nicht zur Rettung von Personen dienten.Bei Fallhöhen zwischen 5 und 10 Metern könnte die Absturzsicherung ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge wird unter Abschnitt 5 Abs. 3 zu den Hauptfluchtwegen Folgendes ausgeführt:"(1) Hauptfluchtwege müssen in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der anwesenden Personen eingerichtet werden. Hauptfluchtwege ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
, in denen sich Beschäftigte nur im Falle der Instandhaltung aufhalten müssen, findet die ASR A2.3 keine Anwendung. Die unter Abschnitt 5 Absatz 2 der ASR A2.3 aufgeführten Fluchtweglängen finden in Ihrem Einzelfall somit keinen direkten Bezug. Sofern in Ihrem Fall vergleichbare Verhältnisse vorliegen, können die hierfür zutreffenden Regeln der ASR A2.3 angewendet werden. Andernfalls sind spezifische ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Zu der Prüfung von Türen und Toren ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In den Begriffsbestimmungen der ASR ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die speziellen an Lackierräume zu stellenden technischen und baulichen Anforderungen ergeben sich u.a. aus der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
und wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.So sind konkret die Forderungen des Abschnitts 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" der ASR A2.3 zu berücksichtigen: "(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind.Leicht ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 4853
der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" u. a. Folgendes nachzulesen:"(5) Ein Notausstieg kann z. B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- oder Deckenöffnungen.(6 ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Die Begriffsdefinition und die Anforderungen an Notausgänge sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" näher genannt. Eine Definition des Begriffs "Notausgang" wird in der ASR A 2.3 unter Abschnitt 3.9 wie folgt gegeben:"Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. (Abschnitt 7 Absatz 5 der ASR A2.3)Absatz 6 führt weitergehend aus:"Sonstige manuell betätigte Türen und Tore müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, wenn eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann sich ergeben aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Arbeitsumgebung z.B.:Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,Umgang ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
ist, handelt es sich bei dem Notausstieg um einen Nebenfluchtweg. Somit sind die konkretisierenden Regelungen der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über einen Hauptfluchtweg führen" anzuwenden.Auf den konkreten Sachverhalt finden die Absätze 4-7 Anwendung:"(4) Nebenfluchtwege führen durch einen Ausgang, der als Tür, Fenstertür (z.B ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A1.7 "Türen und Tore" lässt sich unter dem Abschnitt 10.1 Absatz 3 Folgendes nachlesen:"Der Kraftaufwand für das Öffnen oder Schließen von Hand ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
Nein!Begründung:In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen.In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", Punkt 4 "Allgemeine Anforderungen" heißt es:"[…](3) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Punkt 7 u. a. ausgeführt:"7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen (1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In den Begriffsbestimmungen des Abschnitts 3 ist u. a. Folgendes ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044