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Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet,a)die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern undb)nach dem Entladen ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 42511
des IMDG-Codes mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sein, sofern sie nicht nach Kapitel 5.3 dieser Anlage mit Großzetteln (Placards) und einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sind. In diesem Fall gilt für die Kennzeichnung der Fahrzeuge nur der Absatz 5.3.2.1.1 dieser Anlage. Für ungereinigte leere ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer gilt dies auch für die anschließende ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst (1.3 ADR) oder das Mitführen eines 2 kg Feuerlöschers sowie die Kennzeichnung des Gefahrguts. Die genaue Auflistung der für Ihre Beförderung nicht anzuwendenden und anzuwendenden Gefahrgutvorschriften entnehmen Sie bitte dem Absatz 1.1.3.6.2 ADR.HInweis:Es ist bei jeder Fahrt ein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 zu erstellen. Nach Absatz ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt. ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 43081
Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit der Exposition wechseln können, so hat der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen insbesondere zu ermitteln auf der Grundlage von Bekanntmachungen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
nicht den Vorschriften des ADR unterliegen.Des Weiteren wird dies auch in Kapital 2.2 des ADR´s "Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen" für die Klasse 9 in Absatz 2.2.9.1.5 als Bemerkung aufgeführt.Eine eindeutige Aussage ist somit nicht möglich, ohne den genauen PCB-Gehalt ermittelt zu haben. ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43471
des ungereinigten leeren Tanks muss die Anforderungen des ADR erfüllen, wie z. B. Kennzeichnen des Fahrzeugs, ADR-Schein für den Fahrzeugführer, entsprechende Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.Sollte der Tank nach dem Entladen gereinigt werden, sind die Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. Der Entlader hat nach Absatz 1.4.3.7.1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
, die sich aus dem ADR ergeben erfüllt werden. Welche das im einzelnen sind, steht im Absatz 1.1.3.6.2. Die Beschäftigten sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Sobald die Voraussetzungen für die Freistellungen nicht mehr erfüllt sind, sind alle Vorschriften des ADR anzuwenden. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich zu bestellen und beauftragte Personen zu schulen. Nähere Informationen erhalten ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;" Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
, jedoch außerhalb des Betriebsgeländes. Die Angabe „450 Liter je Verpackung“ in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ist eine Angabe der tatsächlich eingefüllten Menge unabhängig vom Fassungsraum der Verpackung (siehe auch Erläuterung zur Gesamtmenge in Absatz 1.1.3.6.3). Allerdings dürfen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegten höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit nicht überschritten ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133