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Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition werden in § 7 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) näher beschrieben. Bei Überschreitung der oberen Auslösewerte des Lärms, hat der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und durchzuführen. Dabei ist insbesondere folgendes ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (L (tief) EX, 8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen.In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 6153
: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),2. Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.Werden die unteren Auslösewerte nicht eingehalten, hat der Arbeitgeber geeigneten persönlichen ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
Wenn Radon radioaktiv zerfällt, entstehen als Folgeprodukte radioaktive Isotope von Polonium, Bismut und Blei. Diese verbinden sich in der Luft schnell mit kleinen Schwebeteilchen, wie zum Bespiel Staub. Sowohl Radon als auch seine Folgeprodukte werden mit der Luft eingeatmet. Das gasförmige Radon wird fast vollständig wieder ausgeatmet. Die radioaktiven Folgeprodukte dagegen lagern ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43375
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
Der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft dient nach der Definition in § 5 Absatz 29 StrlSchG als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen in Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) und Arbeitsplätzen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Er stellt auch nicht die Grenze zwischen einer „gefährlichen“ und einer „ungefährlichen ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43422
Nein, denn der gesetzlich vorgegebene Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Er stellt auch nicht die Grenze zwischen einer „gefährlichen“ und einer „ungefährlichen“ Radonaktivitätskonzentration dar. Der Referenzwert dient nach der Definition in § 5 Absatz 29 StrlSchG als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43421
, der nicht überschritten werden darf. Er stellt auch nicht die Grenze zwischen einer „gefährlichen“ und einer „ungefährlichen“ Radonaktivitätskonzentration dar.Nach dem Optimierungsprinzip im Strahlenschutz sollte, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, stets eine Minimierung der Strahlenexposition angestrebt werden. Auch bei einer Radonkonzentration unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43420
hat in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen Sichtprüfungen der Gehörschützer und der Tragegewohnheiten durchzuführen. Diese Sichtprüfungen sind mindestens jährlich durchzuführen, bei besonderen Einsatzbedingungen (z. B. Kälte, Feuchtigkeit, Staub) sind die Prüffristen zu verkürzen. Hierzu empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation. Die Prüfung bezieht ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42783
des Anhangs zur ArbMedVV). Auf die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin.Informationen zum Arbeitsplatzgrenzwert von Staub sind in der TRGS 900 aufgeführt und erläutert. ...
Stand: 25.03.2023
Dialog: 4357
- und Bereitschaftsräume". Hier ist in Punkt 4.1 u. a. folgendes nachzulesen:"...(7) Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
ein Krankenpfleger im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV in einem Überwachungs- oder Kontrollbereich tätig wird, ist er als strahlenexponierte Person einzustufen. Ausnahmen sind im Kontrollbereich nur in engen Grenzen möglich (effektive Dosis im Kalenderjahr max. 1 mSv). Sollte ein Krankenpfleger durch den Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten außerhalb eines genehmigten ...
Stand: 23.09.2017
Dialog: 30356
über das bebasichtigte Einsatzgebiet (geografisch) und den Sachverständigenprüfbericht sind im Vorfeld hilfreich. Sofern das Einsatzgebiet über die Grenzen der Zuständigkeit Ihrer Aufsichtsbehörde oder über die Ländergrenze hinaus gehen soll, so muss die Genehmigung entsprechend mit den anderen Aufsichtsbehörden oder Bundesländern abgestimmt werden. Das Genehmigungsverfahren verlängert sich dementsprechend. ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 4797
zu berücksichtigen. Neben einer ausreichenden Schalldämmung ist dies insbesondere die Art der Arbeitsgeräusche (z. B. kontinuierlich oder stark schwankend), die Notwendigkeit für eine Kommunikation (z. B. Sprache, Warnsignale), sowie Vorkommen von Staub, Schmutz oder hohen Temperaturen.Die Technischen Regeln „Lärm“ zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung enthalten mehrere spezielle Aspekte zu Auswahl ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
Entwicklungsprozess unter Beteiligung verschiedener Bänke und der Öffentlichkeit durchlaufen.In DIN 33403, Teil 5 werden die oben genannten physiologischen Kriterien der Gefährdung durch Kältearbeit in Schutzmaßnahmen umgesetzt, wobei davon ausgegangen werden kann, dass mit Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen auch die physiologischen Risiken in mindestens erträglichen Grenzen gehalten werden können.Hierzu ...
Stand: 18.05.2024
Dialog: 43952
Die LärmVibrationsArbSchV lässt keine weiteren "Sonderfälle" zu. Die Bestimmung eines repräsentativen Lärmpegels über den Zeitraum einer Arbeitswoche (Bezugszeit 40 h) hinaus ist nicht gestattet. Im Rahmen von Ermittlungen der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen, die z. B. großen saisonalen Schwankungen unterliegen, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative Arbeitstage zu unterscheiden. Die Ergebnisse ...
Stand: 22.07.2013
Dialog: 19020