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Gibt es einen Grenzwert für die Radonkonzentration?

KomNet Dialog 43421

Stand: 22.12.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Radon

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Frage:

Gibt es einen Grenzwert für die Radonkonzentration?

Antwort:

Nein, denn der gesetzlich vorgegebene Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Er stellt auch nicht die Grenze zwischen einer „gefährlichen“ und einer „ungefährlichen“ Radonaktivitätskonzentration dar. Der Referenzwert dient nach der Definition in § 5 Absatz 29 StrlSchG als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen in Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) und Arbeitsplätzen.


Nach dem Optimierungsprinzip im Strahlenschutz sollte, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, stets eine Minimierung der Strahlenexposition angestrebt werden. Auch bei einer Radonkonzentration unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft ist es daher sinnvoll zu prüfen, ob die Radonkonzentration durch einfache Maßnahmen weiter gesenkt werden kann.