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Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
reicht die Angabe des Baujahrs aus.(3) Weiterreichende Informations-, Schutz- oder Überwachungspflichten, die sich für den Veranlasser nach anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte."Veranlasser ist in Ihrem Fall der Bauherr (Auftraggeber)."§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung(1) Im Rahmen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden, ob beim Lösen der Schrauben, die üblicherweise in Wanddübel eingeschraubt wurden, die Beschäftigten Tätigkeiten mit Asbest ausüben oder Asbestfasern (z. B. kein fester Sitz der Dübel) freigesetzt werden können. Sofern die Dübel fest mit der Wand verbunden sein sollten, gilt der Grundsatz, dass dies keine Tätigkeiten mit Asbest sind.Sollten ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 44142
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
der Arbeitgeber Ihres Unternehmens im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine gutachterliche Bewertung (Beprobung der Putz- und Spachtelmassen) vorzunehmen. Diese können im Rahmen der besonderen Leistung dem Bauherren in Rechnung gestellt werden.Sollte sich herausstellen, dass in dem genannten Flur ebenfalls Asbest in den Putz- und Spachtelmassen nachgewiesen wird, muss Ihr Arbeitgeber für die geplanten ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nein!In der TRGS 519 Kapitel 8 heißt es:8 Sicherheitstechnische Maßnahmen 8.1 Allgemeine Anforderungen (1) Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden und die Ausbreitung von Asbeststaub verhindert wird, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
zu den Instandhaltungsarbeiten."Das Anbringen von Kabelkanälen auf einem asbesthaltigem Putz fällt daher nicht unter das Überdeckungsverbot.Seit der Überarbeitung der TRGS 519 (Fassung vom 31.03.22) ist in Anlage 9 eine Exposition-Risiko-Matrix zu finden. Diese soll dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
" (TRGS 519) www.baua.de/trgs durchgeführt werden.Ob die asbesthaltigen Heißluftsterilisatoren bzw. Wärmeschränke weiter betrieben werden dürfen, muss mittels Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.Auf mögliche baurechtliche Sanierungsgebote in der Asbestrichtlinie NRW weisen wir hin. ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
entsprechend alte Geräte handeln.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Schulleitung, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Gefährdung durch die eingebauten asbesthaltigen Bauteile für Beschäftigte (Lehrpersonal, Hausmeister, Reinigungskräfte) ausgeht und dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen (siehe auch die Informationen der DGUV zum Thema Asbest ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
gebundenen Asbest vorhanden sein, die Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan und die Betriebsanweisung vorliegen, die Arbeit angezeigt werden, in der Anzeige die Entsorgung noch vor Beginn der Arbeit nachgewiesen werden.Es kommt ferner darauf an, ob durch ungehinderte Faserfreisetzung Gefahr im Verzug ist, insbesondere dann, wenn die Bruchteile frei herumliegen und sie möglicher Weise berührt werden. Dann ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340