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Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z. ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Der Begriff der Maschine ist in der zur Umsetzung der Maschinenrichtlinien 2006/42/EG erlassenen Maschinenverordnung - 9. ProdSV www.gesetze-im-internet.de/gsgv_9/index.html u.a. unter § 2 Nr. 2 wie folgt definiert: "... ... 2 .Eine Maschine im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist auch: a. eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausg ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 13950
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Die Richtlinie 2006/42 EG - Maschinenrichtlinie definiert eine Maschine als „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen (...) Kraft ausgestattete (...) Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“. Demnach sind Produkte, die aufgrund ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13483
Neben der in der Frage genannten berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 232 http://publikationen.dguv.de/ ist für kraftbetätigte Türen und Tore die gleichnamige ASR A1.7 www.baua.de/asr relevant. Unter Ziffer 8.2 Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung) wird folgendes ausgeführt: (1) Impulsgesteuerte Flügelbewegungen dürfen nur durch die hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtungen ausgelöst werde ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13828
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
In der zur Arbeitsstättenverordnung bekannt gegebenen Arbeitsstättenregel - ASR A1.7 "Türen und Tore" www.baua.de/asr ist unter Abschnitt 5 Auswahl von Türen und Toren bezüglich Torflügeln mit eingebauter Schlupftür folgende Regelung getroffen:5) Bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür darf eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich sein. Die Flügelbewegung muss ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13573
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten Werkstof ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Sofern durch den Einbau der Rollganges in eine bestehende Maschine keine wesentliche Veränderung vorliegt, so können die formellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG unberücksichtigt bleiben.Der Einbau des Rollganges hat unter Beachtung der vom Hersteller gemäß Art. 13 Abs. 1 b) RL 2006/42/EG mitzuliefernden Montageanleitung zu erfolgen. Zudem ist auf Basis Ihrer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13188
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen. Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie überei ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12896
Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede für eine bestimmte Anwendung zusammengefügte Gesamtheit miteinander verbundener Teile, von denen mind. eins beweglich ist und diese Gesamtheit -sofern es sich nicht um eine Maschine zum Heben von Lasten handelt - mit einem anderen Antriebssystems als ausschließlich die menschliche oder tierische Kraft ausgestattet ist. Sicherheitsb ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12336
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regalentsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird.Wir ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Nein. Die Betriebsanleitung wurde durch den Hersteller für den Verwender erstellt. Und nur der Hersteller kann dem Verwender mitteilen wie dieser mit dem von ihm hergestellten Produkt umzugehen hat. Nach § 6 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt auch § 5 Abs. 4 ProdSG für den Händler. Danach muss auch der Händler unverzüglich "die zuständige Behörde darüber unterrichten, wenn er weiß oder ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12463
Voraussetzung für das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausüstung ist gemäß der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV:1. Die persönliche Schutzausrüstung muß mit der CE Kennzeichnung nach § 5 versehen sein, durch die der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtscha ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13725
Für die Pflichten des Herstellers einer Werkzeugmaschine ist bezüglich der sicherheitstechnischen Anforderungen der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens entscheidend.Sowohl die alte, bis 28.12.2009 geltende Maschinenrichtlinie 89/37/EG wie die ab dem 31.12.2009 für Maschinen anzuwendende neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten Anforderungen bezogen auf die beschriebene Gefahr. Unter ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12957
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG v. 14.06.1989 musste durch die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.1993 angewendet werden und ließ bis zum 31.12.1994 (Ablauf der Übergangsfrist) das Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen zu, die den jeweiligen nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten (in Deutschland insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften) entsprachen.Mit Erlass der Betriebssicher ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11609
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise für ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
Bei Gebrauchtmaschinen muss unterschieden werden, ob es sich um unveränderte, aufgearbeitete oder wesentlich veränderte Gebrauchtmaschinen handelt.Die CNC-Drehmaschine ist eine Maschine im Sinne der 9. GPSGV. Das bedeutet, dass bei einer Änderung an der Maschine geprüft werden muss, ob es sich hier um eine wesentliche Änderung im Sinne der 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtli ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11291