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Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in A ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
Eine Kennzeichnung von Kabelsystemen geht aus einer Vielzahl von Normen und Bereichen, speziell aus den Quellen der VDE-Normen hervor. Die Bereiche erstrecken sich von der Dokumentation zur Elektrotechnik (VDE-Normen) über z. B. - Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0100) - Betrieb von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0105) - …Bauwesen…Maschinen…Bergbau…Photovolta ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen an die Bereits ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Gemäß der BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und den zugehörigen Durchführungsanweisungen BGV A3-DA hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner da ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17681
Die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - Maschinenrichtlinie - ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie. In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherh ...
Stand: 26.12.2012
Dialog: 17629
Grundsätzlich ist durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit §§ 3 und 4 der BetrSichV die Arbeitssituation zu bewerten. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter sind zu treffen.Auch eine Einzugs- bzw. Fangstelle an einem Laborrührwerk mit "nur" 300 Watt Leistung kann u. U. beim Erfassen von Haaren zu schweren Verletzungen führen. In der Laborrichtlinie (BGI 850- ...
Stand: 12.12.2012
Dialog: 17533
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden R ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Anforderungen ergeben sich in diesem Fall aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Sie treten hier als Bereitsteller am Markt und Händler im Sinne dieses Gesetzes auf. Entsprechend § 3 Abs (1) ProdSG dürfen Sie Maschinen nur am Markt bereitstellen, wenn diese den Anforderungen der 9. PRodSGV i. V. m. mit Maschinenrichtlinie 2007/42/EG genügen. Wie Sie dies erfüllen können, ist im Gesetz leider n ...
Stand: 28.11.2012
Dialog: 17444
Nein. Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus. Die Benutzung einer Leiter mit drei Stützbeinen ist nicht zulässig und eine solche Leiter wird insofern auch nicht im Handel angeboten. In der BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" - BGI 694 vom April 2007, in der aktualisierten Fassung vom Januar 2008 - sind aus ...
Stand: 09.11.2012
Dialog: 17326
Entsprechend Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Maschine auch versichert, dass die Maschine den Bestimmungen anderer Richtlinien entspricht. Dies kann demnach auch auf die Bauproduktenrichtlinie zutreffen. Die Bauproduktenrichtlinie gilt aber nur zusätzlich zur Maschinenrichtlinie, wenn es sich um Maschinen handelt, die ...
Stand: 19.10.2012
Dialog: 17188
Zunächst muss geprüft werden, ob die verfahrenstechnische Anlage unter den Anwendungsbereich der 9. ProdSGV (Maschinenverordnung) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt. Hiervon gehen wir bei der weiteren Beantwortung der Frage aus. Den Begriff der "verfahrenstechnischen Anlage" kennen diese Vorschriften übrigens nicht. Ob eine verfahrenstechnische Anlage als "Gesamtheit von Ma ...
Stand: 20.09.2012
Dialog: 17063
Die Frage betrifft nicht nur den Schalter (Stellteil), unabhängig davon, ob dieser elektromechanisch oder elektronisch arbeitet. Vielmehr ist die Funktion „Betriebsartenwahl“ sicherheitstechnisch zu betrachten. Zuerst muss der Maschinenhersteller durch die Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie feststellen, ob ein Fehler in der Funktion (durch den Ausfall einer der Komponenten die diese Funkt ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z. ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Neben der in der Frage genannten berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 232 http://publikationen.dguv.de/ ist für kraftbetätigte Türen und Tore die gleichnamige ASR A1.7 www.baua.de/asr relevant. Unter Ziffer 8.2 Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung) wird folgendes ausgeführt: (1) Impulsgesteuerte Flügelbewegungen dürfen nur durch die hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtungen ausgelöst werde ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13828
Die Richtlinie 2006/42 EG - Maschinenrichtlinie definiert eine Maschine als „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen (...) Kraft ausgestattete (...) Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“. Demnach sind Produkte, die aufgrund ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13483
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Sofern durch den Einbau der Rollganges in eine bestehende Maschine keine wesentliche Veränderung vorliegt, so können die formellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG unberücksichtigt bleiben.Der Einbau des Rollganges hat unter Beachtung der vom Hersteller gemäß Art. 13 Abs. 1 b) RL 2006/42/EG mitzuliefernden Montageanleitung zu erfolgen. Zudem ist auf Basis Ihrer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13188