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Es spricht nichts dagegen, dass ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur die wöchentlichen Regal Checks durchführt. Bei diesem kann davon ausgegangen werden, dass das entsprechende Fachwissen vorhanden ist.In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"ist unter dem Punkt 2 u. a. folgendes nachzulesen:"Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel den ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen von Arb ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen M ...
Stand: 12.10.2017
Dialog: 30479
In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" ist u. a. folgendes nachzulesen: "2 Anforderungen aus der DIN EN 15 635 Die Norm weist besonders eindringlich darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Es dürfen keine zusätzlichen Kräfte beim Absetzen oder Aufnehmen der Ladeeinheiten auftreten, z. B. durch zu schnelles Absetzen der Paletten auf d ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29346
Ein Regal, welches Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden. Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers, der b ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 15109
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch 1. Berufsausbildung, 2. Berufserfahrung und 3. zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben. Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Befähigte Personen genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.3 der TRBS 1203 umfasst eine zeitnahe beru ...
Stand: 08.03.2017
Dialog: 15705
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzu ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 8257
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung der Qualifik ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3.der ver ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
Nach § 3 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Messungen und Berechnungen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Dazu müssen Messverfahren und -geräte sowie eventuell erforderliche Berechnungsverfah ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 13864
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Die Antwort ergibt sich aus der Durchführungsanweisung zur DGUV V3 zu § 5 Absatz 2: Dort gibt es Prüfungen, die nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Auszubildende sind noch keine Elektrofachkräfte. Auszubildende können die Prüfungen durchführen, die eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Verwendung geeigneter Meßgeräte durchführen darf. Die Auszubildenden haben dann unte ...
Stand: 12.12.2015
Dialog: 25532
Die Eigentumsverhältnisse der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind nach Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - irrelevant. Der Arbeitgeber hat für Arbeitsmittel, die seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hier kann er natürlich auf die Prüffristen des Verleihers zurückgreifen und diese übernehmen.We ...
Stand: 24.02.2014
Dialog: 20464
Die GUV - G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" legt fest: Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung uber ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatliche ...
Stand: 08.06.2013
Dialog: 18702
Nach § 57 Abs. 1 der BGV D29 "Fahrzeuge" hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Für Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen sind nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - regelmäßige Untersuchungen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kr ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18534
1) Bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzugsanlagen) nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS gilt, dass diese von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) nach der Richtlinie über Anforderungen bei der Akkreditierung zugelassener Überwachungsstellen" anerkannt (akkreditiert) und von den Bundesländern benannt ...
Stand: 14.12.2011
Dialog: 15148
Da uns die Inhalte und die Grundlage dieser Qualifizierung nicht bekannt sind, können von hier aus nur allgemeine Hinweise gegeben werden.Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch Krananlagen gehören. Nach § 3 Abs. 3 i. V. mit Anhang 2 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen ...
Stand: 13.04.2011
Dialog: 4299