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Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.Begründung:In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.In Sicherheitsdatenblättern von Beizpasten wird beispielsweise ausgeführt, dass bei Augenkontakt diese sofort gründlich mit Wasser ausgespült werden müssen.Mit einer Augenspülflasche lässt sich die v. g. intensive Augenspülung nicht realisieren. Dafür ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
Ja, PSA ist erforderlich. Siehe hierzu die Informationen "Kfz-Batterien" der VBG:"Zur Vermeidung von Verätzungen beim Befüllen ist es unabdingbar, einen passenden Befüllschlauch mit säurefester Pumpe oder eine Kippvorrichtung beim Abfüllen der Batteriesäure aus einem größeren Kanister zu verwenden und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.Folgende PSA ist notwendig:Schutzhandschuhe gegen Sä ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42937
durch Inaugenscheinnahme zu beurteilen. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass das Betätigungsventil leichtgängig bleibt und der Duschkopf durchgängig ist. Durch häufigen Wasserwechsel lassen sich zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung vermeiden. Es ist zu empfehlen, Augennotduschen häufiger zu betätigen." (Abschnitt 7.2. der DGUV 213-850).Augenspülflaschen sollten die Ausnahme bleiben. Diese kommen ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
. Augenspülflaschen können dann verwendet werden, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten ausreichend ist (vgl. auch Nummer 6.6.2 der TRGS 526 „Laboratorien“).Wir weisen darauf hin, dass anstatt von Augenspülflaschen auch mobile, fahrbare Augenduschen mit unter Druck stehenden Wassertanks verwendet ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
dem Augenschutz, explizit Augennotspüleinrichtungen wie Augennotduschen und sofern diese nicht möglich sind, Augenspülflaschen gefordert.Augenspülflaschen dürfen grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn Augenduschen aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich sind, d. h. wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.Arbeitsplätze mit ähnlicher Gefährdung sind entsprechend ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
" aus, dass Augennotduschen mit Wasser in Trinkwasserqualität gespeist sein müssen. Nur in Bereichen, in denen kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, sind Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit zulässig. Gleiches steht in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 526 - Laboratorien (Ziffer 6.6.2). ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3359
Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Nummer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien":"6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. (2) Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zu-lässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein flie-ßendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
leicht erreichbar, verwechslungssi-cher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
. Augenspülflasche benutzen.- Bei Beschwerden Arzt aufsuchen, diesen über den Raupenkontakt informieren.- Bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot Rettungsdienst mit Notarzt verständigen.Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Eichenprozessionsspinner stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zur Verfügung:Auf das Hintergrundpapier des Bundesumweltamtes ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 2535