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auf mögliche Gefahren im Betrieb hinzuweisen und sie im Gefahrenschutz zu unterweisen (§ 29 JArbSchG). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
Eine Unterschrift der Jugendlichen ist i.d.R. nicht erforderlich. Grundsätzlich muss bei Fragen der Unterzeichnung die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen und Kindern (siehe dazu auch § 106 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) bedacht werden. Dies ist jedoch insbesondere für Verträge von Bedeutung, die für Jugendliche nachteilig sind oder sein können. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.Durch den von Ihnen genannten § 21b JArbSchG hat zwar das Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen von bestimmten Vorschriften zuzulassen, der § 18 Abs.2 ist hier aber nicht genannt.Somit ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040
: Nach dem Ende des Unterrichts hat der volljährige Auszubildende wieder zur Arbeitsaufnahme in den Betrieb zurückzukehren, es sei denn, die verbleibende Arbeitszeit würde in keinem Verhältnis zur Fahrtdauer von der Berufsschule zur Arbeitsstätte stehen. Entscheidet sich ein nicht mehr berufsschulpflichtiger Auszubildende gegen den Besuch der Berufsschule, so ist er verpflichtet, auch an den Berufschultagen ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen.Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben.Wird ein Jugendlicher an einem freien Tag krank (arbeitsunfähig), besteht nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf einen weiteren freien Tag zur Erstattung dieses Krankheitstages.Dieses ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 15225
Nein, dies ist nicht zulässig. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
hat die Pflicht, die Jugendlichen auf mögliche Gefahren im Betrieb hinzuweisen und ihn im Gefahrenschutz zu unterweisen.Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
folgenden Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beschäftigt werden, soweit· sie zur Erreichung des Praktikumszieles erforderlich sind;· der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist;· der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung) unterschritten wird und· in Betrieben, für die eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein." Welche Arbeiten im Einzelfall unter gefährliche Arbeiten im Sinne des JArbSchG fallen, ob diese ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366