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Ist Nachtarbeit während eines Schüler-Betriebspraktikums möglich?

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...

Stand: 17.11.2023

Dialog: 15307

Was ist beim Einsatz von Schülerinnen und Schülern im Schulpraktikum zu beachten?

Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 534

Muss ein Ausbilder im Forst ständig bei seinen Auszubildenden sein?

durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Wenn also im Forst gefährliche Arbeiten im Sinne des § 22 JArbSchG anfallen, dürfen jugendliche Auszubildende nur unter der Aufsicht eines Fachkundigen beschäftigt werden. Was gefährliche Waldarbeiten sind, ist im Abschnitt 2 der DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" aufgeführt.Sind die Auszubildenden über 18 Jahre alt, sind diese Tätigkeiten nicht grundsätzlich ...

Stand: 03.04.2025

Dialog: 20587

Dürfen in einem Ausbildungsbetrieb die Jugendlichen mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, die in Verdacht stehen Krebs zu erzeugen und dementsprechend eingestuft sind?

Dieser angefragte Sachverhalt ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eindeutig geregelt:Nach §22 JArbSchG Absatz 1 Nr. 6 dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden- mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind.Ausnahmen von dieser Regelung findet man im Absatz 2. Demnach sind diese Arbeiten zulässig ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 6909

Ein 14-jähriger soll in Gartenprojekt in der Schule mit einem Freischneider hantieren. Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 255

Gelten ambulante Dienste als mehrschichtiger Betrieb und dürfen jugendliche Auszubildende somit im Bereich der ambulanten Pflege bis 23 Uhr arbeiten?

Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe er ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 19040

Wie ist die Aufsichtspflicht für Auszubildende beim Umgang mit Gefahrstoffen definiert?

Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung ...

Stand: 08.07.2024

Dialog: 22573

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

. Hier wird eine Information bzw. Mitteilung an die Personenberechtigten durch den Arzt in § 39 Absatz 1 JArbSChG erfordert. So heißt es dort „(…) § 39 (1) Der Arzt hat dem Personensorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen:1.das wesentliche Ergebnis der Untersuchung,2.die Arbeiten, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält,3.die besonderen der Gesundheit dienenden ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379

Muss der Arbeitgeber von Auszubildenden für Schulausflüge Sonderurlaub gewährleisten?

dem Berufschulunterricht gleichgestellt ist.Die Pflicht zur Freistellung eines Jugendlichen ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG) und für Erwachsene aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG). Während der Berufsschulzeiten ist der Auszubildende von der Arbeit freizustellen.Es muss jedoch zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden unterschieden werden:Volljährige Auszubildende ...

Stand: 11.03.2023

Dialog: 2045

Dürfen Praktikanten (unter 18 Jahre) im Pflegedienst zur Speisenabgabe an Chemotherapiepatienten eingesetzt werden?

Die Beschäftigung von Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - geregelt. Jugendliche dürfen nach § 22 Abs.1 JArbSchG u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 19396

Wie viel Urlaub steht einem im Jahr (Arbeitstage) zu? Ist dies vom Alter abhängig?

Der Urlaubanspruch für Jugendliche ist im § 19 Jugenarbeitsschutzgesetz-JArbSchG geregelt. Danach gilt altersabhängig folgende Urlaubsregelung: (1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. (2) Der Urlaub beträgt jährlich 1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, 2 ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12775

Wer ist verantwortlich für Arbeitsschutzmaßnamen bei Auszubildenden, die in überbetrieblichen Ausbildungsstellen mit Gefahrstoffen umgehen?

Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4033

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