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zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
. wie Einkäufe erledigen oder Auto waschen). Die Höchstarbeitszeit beträgt täglich zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden an fünf Tagen der Woche. Näheres regelt die Kinderarbeitsschutzverordnung.Mit der Tätigkeit "Regale einräumen" dürfen vollzeitschulpflichtige Jugendliche nur in den Schulferien beschäftigt werden. Eine Beschäftigung vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher während der Ferien ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 44023
Die Teilnahme an einem Sommerlager von Jugendlichen begründet in der Regel kein Arbeitsverhältnis, so dass hier relevante Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht greifen.Im Rahmen der Organisation eines Sommerlagers haben die Organisatoren und Betreuer umfangreiche Sicherheitspflichten. Konkret ist dies in der Aufsichtspflicht der B ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Hinweise:Nach § 2 JArbSchG gilt jemand als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes, wenn er 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 23966
für die Kirche, für den Sportverein, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten zulässig (z. B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Nachbarschaftshilfe, z.B. wie Einkäufe erledigen oder Auto waschen). Die Höchstarbeitszeit beträgt täglich zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden an fünf Tagen der Woche. Näheres regelt die Kinderarbeitsschutzverordnung.Unterliegt Ihre Nichte noch ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier ist folgendes nachzulesen:"FerienjobWer schon 15 Jahre aIt ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen.Die Beschäftigung darf jedoch nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
. zum Zweck einer Berufsausbildung nicht verboten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bestehenden arbeitszeitlichen Beschränkungen und die Ruhepausenregelung der §§ 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 JArbSchG beachtet werden. Das bedeutet konkret, Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche 40 Stunden und längstens 8 Stunden täglich sowie nicht vor 06.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr beschäftigt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV)Weitere Info ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 704
verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist sowie die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreitet (§ 5 Abs.3 JArbSchG). Sonntags ist die beschriebene ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 29271
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.- Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.- Für Sonnabend und Sonntag gelten ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen nicht unter die in der ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
und vollzeitpflichtige Jugendliche psychisch und physisch nicht überfordern oder mit Unfallgefahren verbunden sein. Nach § 5 Abs. 3 JArbSchG ist eine Beschäftigung nur an Werktagen von Montag - Freitag und nicht vor oder während des Schulunterrichts, in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr bis zu zwei Stunden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden täglich zulässig.Weitere ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Die Beschäftigung eines 8 bis 9 Jahre alten Kindes in einem Supermarkt ist generell verboten.Die Beschäftigung von Kindern ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG geregelt. Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem JArbSchG ist die Beschäftigung von ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
und landwirtschaftlichen Haushalten, in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Sport, bei nicht gewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen Religionsgemeinschaften Verbände Vereine und Parteien erfolgen.Bei zulässiger Beschäftigung dürfen Kinder- nicht mehr als zwei Stunden täglich,- nicht zwischen 18 und 8 Uhr,- nicht vor dem Schulunterricht- und nicht während des Schulunterrichtsbeschäftigt werden.Ggf. sollte ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417