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Wie ist der Begriff vergleichbare Tätigkeiten nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes auszulegen?

abzuleiten.Unter § 5 Abs. 2 ArbSchG heißt es: "Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend." D.h. grundsätzlich müssen alle Arbeitsplätze in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Gleichartige Arbeitsplätze lassen sich aber zusammenfassen, wenn die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren vergleichbar sind. Es ist auch möglich, einzelne ...

Stand: 28.08.2024

Dialog: 16658

Muss für jeden einzelnen Bildschirmarbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...

Stand: 02.02.2019

Dialog: 12608

Wozu gibt es die objektorientierte Gefährdungsermittlung, wenn diese nicht ausreichend ist für eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen?

, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...

Stand: 11.06.2015

Dialog: 24035

Reicht es für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen aus, dass an nur einem Filialstandort die Belastungsfaktoren ermittelt, Maßnahmen abgeleitet und überprüft werden?

Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst ...

Stand: 15.06.2015

Dialog: 24064

Muss für jede Betriebsstätte eines Unternehmens eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

Der  § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein  aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...

Stand: 19.02.2016

Dialog: 25969

Muss bei der Wartung von Heizungsanlagen in privaten Objekten für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, oder reicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung aus?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...

Stand: 19.02.2019

Dialog: 42600

Ist es möglich, die Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung in einem Dokument zu erstellen?

der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Maßnahmen vor. Insofern nehmen die weiteren Verordnungen diesen Grundsatz nur noch einmal auf und weisen auf besondere Punkte hin, die zu beachten sind. Vorgaben an die Form der Dokumentation gibt es nicht. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, gleichartige Gefährdungen und Gegenmaßnahmen aus diesen Rechtsbereichen in einem Dokument ...

Stand: 03.03.2020

Dialog: 2229

Muss bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung die Anonymität der Mitarbeiter gewahrt bleiben oder darf sie öffentlich durchgeführt werden?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43035

Muss für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV jedes Arbeitsmittel aufgeführt und die Gefährdungen erfasst werden?

von gleichartigen elektrischen Betriebsmitteln die gleichen Gefahren aus, dann reicht es aus, für die Gruppe der elektrischen Betriebsmittel die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Im Falle von Maschinen, wo die Gefahr durch konstruktive Maßnahmen gebannt ist, muss sehr wohl dieses Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wäre z. B. nichts weiter festzulegen ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 6180

Ist es zulässig, eine Gefährdungsbeurteilung nur für "Arbeitsstätten" (Gebäude) eines Unternehmnes zu erstellen, ohne auf konkrete Tätigkeiten einzugehen?

. Letztendlich soll eine Gefährdungsbeurteilung, die den Fokus der Tätigkeit des Beschäftigten bzw. dessen Arbeitsplatz im Vordergrund hat, angestrebt werden.Hinweis: Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.Aus Gründen der Praktikabilität ist es natürlich nachvollziehbar, wenn bestimmte Aspekte der Gefährdungsbeurteilung übergreifend ...

Stand: 02.02.2024

Dialog: 13760

Muss neben der Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten auch eine Zusammenfassung für den Gesamtbetrieb erstellt werden?

Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle) ersichtlich sind.Liegen gleichartige Gefährdungssituationen vor, ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.Weitere Informationen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ zu entnehmen. So erfordert die Dokumentation nach § 6 ArbSchG keine bestimmte Art von Unterlagen ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 43903

Müssen in in einer Gefärdungsbeurteilung neben den Gefährdungen auch die Auswirkungen, die z.B. eine Schnittverletzung haben kann, aufgelistet werden?

. der zusammengefassten gleichartigen Arbeitsplätze oder Tätigkeiten,- die jeweils festgestellten Gefährdungen,- die Ergebnisse der Beurteilung der festgestellten Gefährdungen,- die bezogen auf die festgestellten Gefährdungen jeweils festgelegten Maßnahmen (inklusive Umsetzung siehe Punkt 5.5 Absatz sowie - das Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung.(...)"Die Nennung der möglichen Folgen bzw. Auswirkungen ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44025