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Durch wen ist die Montageanweisung nach § 17 BGV C22 "Bauarbeiten" zu erstellen?

Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt. In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung ...

Stand: 14.03.2016

Dialog: 26141

Muss ein SIGE-Plan unabhängig von der Anzahl und der Dauer der gefährlichen Arbeiten erstellt werden?

Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20775

Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 42610

Änderungen an Gerüsten während der Bauphase Abnahme von Gerüsten

Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person ...

Stand: 13.01.2015

Dialog: 2096

Gilt die Baustellenverordnung bei der privaten Errichtung eines Einfamilienhauses?

Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen ...

Stand: 13.11.2017

Dialog: 2086

Ist für eine größere Baustelle vom Unternehmer (Hochbauer) eine nur auf diese Baustelle bezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ...

Stand: 18.05.2015

Dialog: 23867

Welche Vorschriften sind bei der Sanierung eines Kamins auf unserem Werkgelände zu beachten?

Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...

Stand: 24.02.2018

Dialog: 3524

Mindestanforderungen an einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf Baustellen

Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan besc ...

Stand: 13.01.2015

Dialog: 2101

Fällt das Verlegen einer Versorgungsleitung von der Straße ins Haus unter die Baustellenverordnung, so dass ein SiGeKo zu bestellen ist?

Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Erläuterung zur Baustellenvorordnung vom 15.01.1999, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unter der Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt wurde, lockerte den Begriff des Arbeitgebers beim Tätigwerden eines Generalunternehmers (GU ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25547

Welche persönlichen Voraussetzungen/Qualifikationen benötigt man zur Erstellung von SiGe-Plänen?

Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.(1a ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 17555

Welche Pflichten hat ein auf der Baustelle tätiger Unternehmer ohne Beschäftigte? Müssen die von ihm und von Beschäftigten anderer Gewerke genutzten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu ...

Stand: 11.12.2017

Dialog: 30846

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

) .Lässt sich im Ernstfall nicht klären, auf welchen der möglichen Dritten die jeweilige Verantwortlichkeit delegiert worden ist, so bleibt es im Zweifelsfall bei einer Rest- oder Zweifelsverantwortlichkeit (Stichwort Organistionsverschulden) des Bauherrn, da er es letztendlich in der Hand hat, für die Organisation der Aufgabenübertragung eigenverantwortlich und gewissenhaft zu sorgen. Zum Nachweis ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559