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Ergebnisse 21 bis 32 von 32 Treffern

Müssen Mitarbeiter, die laut Arbeitsvertrag als Bauleiter eingestellt wurden, noch eine schriftliche Übertragung von Unternehmerpflichten bekommen?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...

Stand: 15.01.2021

Dialog: 43165

Wer darf in einem Chemiebetrieb Arbeitnehmer mit Arbeiten beauftragen?

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber, der auf Werkvertragsbasis arbeitet, umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich.Sowohl nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht aber eine Pflicht zur Zusammenarbeit der Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz, § 6 ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 13048

Kann eine Pflichtenübertragung auch horizontal auf gleicher Ebene z.B. zwischen zwei Abteilungsleitern erfolgen?

, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...

Stand: 25.10.2015

Dialog: 25097

Darf der Geschäftsführer einen Stellvertreter bestimmen, der die Protokolle von Sicherheitsbegehungen entgegennimmt?

Arbeitgeber / Geschäftsführer hat sich nur in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass der Pflichtenübernehmer seinen Aufgaben nachkommen kann und auch nachkommt.Die Verantwortung einer Führungskraft endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis der Führungskraft enden. Sie hat aber die Pflicht Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten zu melden ...

Stand: 19.09.2019

Dialog: 6590

Ist eine Übertragung von Unternehmerpflichten auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich?

. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)Hieraus ergibt sich, dass eine Pflichtenübertragung auf zuverlässige und fachkundige Personen möglich ist. Hier sollte beachtet werden, dass diese auch realistisch ist. Maßgebend für die Übertragung der Pflichten ist, dass derjenige über ausreichende sachliche, personelle und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen ...

Stand: 06.06.2018

Dialog: 42308

Wer ist für die persönliche Schutzausrüstung von Zeitarbeitnehmern verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...

Stand: 24.01.2019

Dialog: 10461

Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

für den innerbetrieblichen Arbeitsschutz ein Handeln erfordert. Diese Prüfungen sind die Basis, um den Arbeitgeber entsprechend zur Einhaltung des Arbeitsschutzes zu beraten, um also den festgelegten gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Die Übernahme von Arbeitgeberpflichten ist hiermit nicht verbunden. Arbeitgeberpflichten können entsprechend § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz nur ausdrücklich und schriftlich mit Kompetenzen ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180

Müssen wir kontrollieren, ob von uns beauftragte Firmen geprüfte Betriebsmittel verwenden?

; dies kann durch Begehungen erfolgen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.“ Es besteht aber keine formelle arbeitsschutzrechtliche Pflicht, dass der Auftraggeber nachhält, dass die den Beschäftigten der Fremdfirma von deren Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel entsprechend den Prüfvorschriften der BetrSichV geprüft ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 22872

Wie ist der Begriff der Fachkunde gemäß Arbeitsschutzgesetz zu verstehen und zur Sachkunde abgegrenzt?

des Arbeitsschutzes mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Fachkundig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, die das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht auszuführen. Beauftragte Personen können z.B. sein:  - Betriebs- und Verwaltungsleiter,  - Abteilungsleiter,  - Prokuristen,  - Objektleiter,  - Bauleiter,  - Meister ...

Stand: 26.01.2023

Dialog: 5738

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verantwortliche Elektrofachkraft bestellt wird?

, in dem sie im Rahmen des ASiG tätig sind, dürfen sie keine Leitungs- und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Vielmehr haben sie die verantwortlichen Personen beim Arbeitsschutz zu unterstützen.Eine Vermengung dieser unterschiedlichen Rollen durch die Betreuung durch dieselbe Person ist damit rechtlich nicht ausgeschlossen. Werden sie in anderen Betriebsbereichen als Leitungs- oder Aufsichtsorgane tätig, unterliegen ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42587

Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617

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