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Welche Voraussetzung oder Ausbildung benötigt der Bediener des Gabelstaplern im innerbetrieblichen Werkverkehr?

Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...

Stand: 31.05.2025

Dialog: 44136

Gibt es eine gesetzliche Forderung, wie oft eine Beauftragung neu ausgestellt werden muss?

ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann."In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessen erlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ...

Stand: 19.11.2018

Dialog: 42510

Können Beschäftigte, die den Oberkörper beim Rückwärtsfahren mit dem Gabelstapler nicht mehr drehen können, weiterhin diese Tätigkeit ausüben?

Tätigkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten sind z. B. • das Führen von Fahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, ..." Im Anhang unter der Nummer 1.9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird ebenfalls gefordert, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 30446

Gibt es Regelungen zum Mitführen von Staplerführerschein und Beauftragung?

(Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten, die:mindestens 18 Jahre alt sindfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindden Befähigungsnachweis erbracht haben.schriftlich beauftragt sind.Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb ...

Stand: 04.08.2024

Dialog: 14039

Was müssen wir beachten, wenn betriebsfremde Personen (Spediteure etc.) mit unseren Staplern fahren?

im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber, dessen Monteure die Stapler auf fremdem Grund nutzen sollen, sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 2959

Benötigt der Fahrer eines Teleskopladers, der die Bedienberechtigung für Erdbaumaschinen besitzt, einen Staplerschein, wenn die Laderschaufel durch Gabelträger ersetzt wird?

-BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung der Bediener ist dabei abhängig von dem Einsatzzweck (dem Ausrüstungsteil) des Teleskopladers.Grundsätzlich kann der Teleskoplader ...

Stand: 19.05.2016

Dialog: 17478

Muß der Unterweisende selbst auch einen Staplerschein besitzen, um Staplerfahrer zu unterweisen?

dürfen selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Stapler) nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Es ist also hinsichtlich der Benutzung von Flurförderzeugen die Ausbildung und Befähigung des Gabelstaplerfahrers von der Beauftragung (Einweisung und Unterweisung vor Ort) zu unterscheiden. (Näheres hierzu steht ...

Stand: 07.06.2017

Dialog: 29458

In welchen Intervallen müssen Mitarbeiter, die im Besitz eines Staplerführerscheins sind, nachgeschult werden?

oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten (Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der BetrSichV). Weiter konkretisiert wird diese Anforderung unter § 7 der DGUV Vorschrift 68: Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen ...

Stand: 29.09.2021

Dialog: 5481

Muss ich Auszubildende, die eine Ausbildung als Staplerfahrer im Sinne der BG-Vorschriften gemacht haben, generell schriftlich beauftragen?

In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 7) sind im § 7 folgende Voraussetzungen zum Steuern von Stapler genannt:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss ...

Stand: 26.08.2024

Dialog: 27341

Muss der Gabelstaplertyp, auf dem die Schulung stattgefunden hat, im Fahrausweis eingetragen sein?

Flurförderzeuge (abhängig z.B. von der Tragfähigkeit, Bauart, ...) die Beauftragung zum Fahren gilt.Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessenerlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen." ...

Stand: 06.06.2025

Dialog: 42627

Sind Staplerscheine, die im Ausland erworben wurden, in Deutschland gültig?

der Unternehmer dem Fahrer einen schriftlichen Auftrag zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erteilen.Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer sich davon überzeugt hat, dass der Fahrer eine Ausbildung absolviert hat. Nur wenn die Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatz 308-001 durchgeführt wurde, kann der Unternehmer darauf vertrauen, dass der Fahrer ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 43291

Darf ein Mitarbeiter, der als Ausbilder für Staplerfahrer bereits beauftragt ist, auch Bediener für Hochregalstaplern unterweisen?

Wie Sie schon richtiger Weise erkannt haben, ist die Fachkunde des Ausbilders der Ausschlag gebende Punkt. Wenn der schon bestellte Ausbilder für Staplerfahrer nicht über die notwendigen Kenntnisse und über ausreichende Berufserfahrung im Umgang mit Hochregalstapler besitzt, dann darf er diese Staplerfahrer auch nicht ausbilden! In der BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförder ...

Stand: 22.05.2013

Dialog: 18579

Ist für Routenzüge ebenfalls eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" notwendig?

:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die1. mindestens 18 Jahre alt sind,2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindund3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden."In der DGUV Information 208-057 "Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge" ist unter 2 "Ausbildung ...

Stand: 23.05.2025

Dialog: 42789

Hat es Auswirkungen auf die Gültigkeit, wenn ein Mitarbeiter im Besitz eines Staplerscheins ist, aber mehrere Jahre keine jährliche Unterweisung bekommen hat?

von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. " Unterweisung:Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trifft zur Unterweisungspflicht unter § 12 folgende Regelung: "(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ...

Stand: 19.09.2022

Dialog: 29297