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werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter der Nummer 5.3 ist dort folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:...die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht an den Stopptaster finden sich in Anhang 3 der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen". Hier gibt es jedoch keine Information, ob dieser Taster im oder vor dem Raum installiert werden soll. Nach A 3.6 gilt, dass um über die Farbgebung auch die betreffende Funktion kenntlich ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 4379
In der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" ist hierzu unter der Nummer 6.9 "Odorierung" folgendes nachzulesen:"Es besteht die Gefahr, dass Personen durch ausströmendes CO2 gefährdet werden. Deshalb ist das Löschgas CO2 zur Geruchswahrnehmung durch Zusätze, die nicht gesundheitsgefährlich sind und einen für die Gefährdung ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 43090
". Unter dem Punkt 5.3 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:"- die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 ist dort folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:...die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können." Der Arbeitgeber hat gemäß der ArbStättV dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
sich unter der Nummer 7 der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen". ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43481
„Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u.a. im Anhang zur ArbStättV Nr. 2.2 Abs. 1: "Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
der Gefährdungsbeurteilung immer auch eine andere Lösung gefunden werden. Das Prinzip hierbei ist, dass hierbei mindestens die gleiche Sicherheit und der gleicher Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden muss.Hinweis:Auf die Beispiele in Anhang 1, 2 und 3 der ASR A2.2 mit weiteren nützlichen Praxistipps möchten wir hinweisen. ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
werden. Ein geeignetes Löschmittel, beispielsweise bei Natriumbränden, ist Löschsand oder Metallbrandpulver. Für brennbare Flüssigkeiten ist Kohlendioxid oder Löschpulver, für unter Spannung stehende elektrische Anlagen Kohlendioxid einzusetzen. Siehe auch BG-/GUV-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR 133/GUV-R 133) sowie ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (neue Zählung ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121