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,"Erste-Hilfe-KästenJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 4 nachzulesen, dass überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren sind. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
, Wandhydranten, Löschanlagen etc. Es wird allerdings Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung genommen. Diese ist also das maßgebliche Instrument, mit dessen Hilfe die weiteren Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung näher erläutert werden müssen. Die Grundausstattung muss mit Feuerlöschern, deren Rating jeweils 6 LE besitzen, erfolgen. Optional werden in der Gefährdungsbeurteilung weitere Feuerlöschgeräte ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen (Kompensationsmassnahmen). Eine Hilfe zur Ermittlung der notwendigen Feuerlöscher kann das Positionspapier vom Bundesverband Technischer Brandschutz e.v. (BVFA) sein, das weitere Hinweise, wie zukünftig zu verfahren ist, gibt. Das Löschvermögen von Feuerlöschern wird anhand der Hilfsgröße - Löschmitteleinheiten - (LE) berechnet ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, durchzuführen. Dabei sind neben den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und ihres Anhangs auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen.Die ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt.Ein konkretes Haltbarkeitsdatum von Feuerlöschern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zustand des Feuerlöschers. Dieser kann je nach Einsatzort variieren. Den Zustand der Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende ...
Stand: 13.02.2018
Dialog: 42200
Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
sind der Feuerwehr und geschulten Selbsthilfekräften vorbehalten.Die Piktogramme müssen jedoch der aktuellen Version der ASR A1.3 entsprechen. Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin ...
Stand: 23.07.2022
Dialog: 43687
den Anforderungen der ASR A 2.2. Hier ist zu beachten, dass es im Mai 2018 eine Aktualisierung gegeben hat. Die Grundausstattung von Arbeitsstätten ist zunächst nur mit Feuerlöschern vorgesehen. Wandhydranten können aber beim Vorliegen der Voraussetzungen (wie bisher) als Abweichung (Gefährdungsbeurteilung) eingerechnet werden. ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
sich aus der Tabelle 3 unter Punkt 5.2 (2) der ASR 2.2.Fazit:Den konkreten Aufstellungsort des Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Hierbei kann er neben der ASR A2.2 auch die Informationen der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" und die des Merkblatt M 35 der BGHW mit einfließen lassen. Bei der Erstellung ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Information 205-001 aktuell überarbeitet wird, kann die Verdopplung hiernach nicht generell bestätigt werden, da aber die ASR A2.2 eine Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher vorzieht, sollte Sie ihr diesbezügliches Ergebnis mit Ihrer "vor Ort - Kenntnis" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. 24 LE sollten für Ihr Szenario ein sehr gutes Schutzniveau darstellen. Grundsätzlich kann im Rahmen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
“, „Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen“, „Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen“, „Entzündlich“, „Leichtentzündlich“, „Hochentzündlich“, „Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase“ und „Selbstentzündlich an der Luft“. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Die Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden, sind durch das Brandschutzzeichen ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Hierbei ist insbesondere die Brandgefährdung der Umgebung und das eingesetzte Schweißverfahren zu berücksichtigen. So ist z.B. einerseits zu berücksichtigen, dass Sauerstoff eine brandfördernde Wirkung hat und durch Leckagen in der Sauerstoffversorgung weitere Gefährdungen (z.B. Selbstentzündung, Brand von Materialien, die bei normaler Sauerstoffkonzentration nicht brennbar ...
Stand: 21.06.2016
Dialog: 16217