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der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit lediglich an. Grundsätzlich steht ein regulärer ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
ausgeführt:"Befinden sich Telearbeitsplätze im häuslichen Bereich, bedeutet die nach Art. 13 des Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung, dass ein Zutrittsrecht Dritter gesetzlich nicht begründet ist. Dies ist aber notwendig, damit der Arbeitgeber zumBeispiel seiner Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung zur Gefährdungsbeurteilung nachkommen kann. Damit ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
, in der die Eckpunkte des Arbeitsschutzes vereinbart werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 ArbSchG grundsätzlich erforderlich.Natürlich kann mobile Arbeit auch im häuslichen Bereich erfolgen, wie in der Frage angegeben, aber eben nicht nur. Für diesen Fall kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel anbieten, wie sie auch regelmäßig bei Telearbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Anders als bei Telearbeitsplätzen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Eine Regelung zur Fragestellung, ob der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren muss, kann nur aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem festgelegt sind und andererseits die benötigten Arbeitsmittel und ggf. Mobiliar vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.Welche geeigneten Arbeitsmittel und Büromöbel zur Verfügung zu stellen sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die für den Arbeitgeber auch an Telearbeitsplätzen verpflichtend ist, sofern der Telearbeitsplatz vom Arbeitsplatz im Betrieb ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
In der Begründung der Bundesrat Drucksache (Auszüge befinden sich ab Seite 46 ff. in der Broschüre des BMAS) zur Arbeitsstättenverordnung ist u. a. folgendes nachzulesen:"...Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
erforderlich:Es muss zur Telearbeit eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geben.Das Mobiliar, und die Arbeitsmittel, einschließlich der Kommunikationseinrichtungen müssen vom Arbeitgeber oder von einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt und installiert werden.Der Bildschirmarbeitsplatz muss den Vorgaben der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV entsprechen.Es muss ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
- oder Teilzeitbeschäftigte tätig. Der Arbeitgeber trägt für die Gestaltung der Telearbeitsplätze und für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten am Arbeitsplatz die Verantwortung. Das schließt insbesondere die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die Bildschirmarbeit ein. In vielen Anfragen haben betroffene Arbeitgeber und Beschäftigte Handlungsbedarf hinsichtlich der Klarstellung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen, sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit an. Grundsätzlich steht ein regulärer Arbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335