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Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können.Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 4853
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Nein!Begründung:In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen.In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", Punkt 4 "Allgemeine Anforderungen" heißt es:"[…](3) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt." Ein Notausgang kann also ausschließlich für den Notfall konzipiert sein oder sich im Verlauf eines Fluchtweges befinden, der gleichzeitig Verkehrsweg ist. Hinweis:Auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" weisen wir hin. ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
".Unter dem Abschnitt 3 finden sich dort u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
erläutert:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Gefahren, z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. Die Beleuchtungsstärke in diesen Bereichen einschließlich der außen angebrachten Treppen und der Sammelstellen muss mindestens 1 lx betragen. Auf die Begrenzung der Blendung ist zu achten. Dabei sind auch die Beleuchtungsanlagen in der Umgebung zu berücksichtigen.Hinweis:Die Beleuchtungsstärke ist in einer Höhe ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
Wir schließen uns Ihrer Auffassung an, dass das Verbot von Schlüsselkästen neben Notausgangstüren auch für Notausstiege gilt.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der "Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Die Gestaltung von Steiggängen, wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen, ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
(ArbStättV) beschreibt zu den Eigenschaften und Anforderungen von Fluchtwegen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzbar sind. Dabei hat der Arbeitgeber Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (§ 4 Abs. 4 ArbStättV).Weiter heißt es im Anhang ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Die Forderungen des § 3a ArbStättV werden konkretisiert in der ASR V3.a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten". Im Anwendungsbereich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
Nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber u. A. nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein Nebenfluchtweg erforderli ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302