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Wie ist die Erkennungsweite von Notausgangsschildern in einem Flur mit 30 meter Länge und zwei Ausgängen?

Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 19336

Müssen die Notausgänge ins Freie mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet werden?

werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 9 der ASR A2.3 wird in Absatz 1 erläutert, wann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist."Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, gefordert ...

Stand: 16.04.2025

Dialog: 44108

Kann auch in Besprechungs- oder Pausenräumen auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn die Fluchtrichtung eindeutig erkennbar ist?

In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...

Stand: 27.09.2023

Dialog: 43827

Muss eine Fluchttür immer von außen und innen gekennzeichnet werden?

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...

Stand: 15.04.2025

Dialog: 14875

Muss die einzige Türe in einem Labor als Fluchtweg gekennzeichnet werden?

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 29738

Ist die Annahme korrekt, dass theoretisch jede Bürotür mit einer Kennzeichnung zu versehen ist?

Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 44074

Wie hoch muss die Beleuchtungsstärke [lx] der Sicherheitsbeleuchtung für Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungs- und Meldeeeinrichtungen sein?

für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Die ASR A2.3 beschreibt unter Abschnitt 9.1 "Allgemeine Anforderungen" die Anforderungen an eine solche Sicherheitsbeleuchtung:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 betragen ...

Stand: 26.06.2024

Dialog: 43557

Muss in einem Keller, der von den Beschäftigten nur zur Aktenlagerung und zur Überprüfung der elektrischen Anlage aufgesucht wird, eine Notbeleuchtung installiert werden?

. Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" nennt Gründe, die die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung erforderlich machen können. U.a. kann eine Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten erforderlich sein, die keine Tageslichtbeleuchtung aufweisen, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche oder innenliegende Flure.Relevant für die Bereitstellung einer Sicherheitsbeleuchtung ...

Stand: 27.03.2025

Dialog: 30238

Nach welchen Kriterien hat die Fluchtwegbeschilderung zu erfolgen?

eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird (Punkt 9 der ASR A2.3), dann spricht das auch für eine Notwendigkeit von Rettungswegkennzeichen im Großraumbüro. Mindestens für Bürogroßräume, bei denen auf Flure als notwendige Rettungswege verzichtet wird, wird eine Kennzeichnung der Ausgänge des Bürogroßraums erforderlich.Frage: Müssen bei zu großer Sichtentfernung zur Fluchtwegbeschilderung weitere Schilder, insbesondere ...

Stand: 21.08.2023

Dialog: 18608

Muss beleuchtete Fluchtwegbeschilderung wiederkehrend geprüft werden?

).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 12624

Wann sind nachleuchtende Sicherheitskennzeichnungen der Fluchtwege ausreichend?

für Arbeitsstätten "Beleuchtung und Sichtverbindung" (ASR A 3.4).Unter Absatz 8 Absatz 1 wir dazu ausgeführt:"Bereiche von Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Solche Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das können z. B ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 3354

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung/Notbeleuchtung als ausreichend anzusehen?

Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" beschreibt unter Abschnitt 8 welche Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erfordern.Abschnitt 9.1 fordert im Hinblick auf die Beleuchtungsstärke Folgendes:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 15472

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