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Muss die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs über der Tür mit einem Pfeil erfolgen, oder reicht in diesem Fall das Symbol ohne Pfeil ?

Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen ...

Stand: 03.05.2024

Dialog: 42325

Gibt es eine Mindestgröße für die Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen?

Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 16597

Muss in einem Keller, der von den Beschäftigten nur zur Aktenlagerung und zur Überprüfung der elektrischen Anlage aufgesucht wird, eine Notbeleuchtung installiert werden?

Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen ...

Stand: 27.03.2025

Dialog: 30238

Müssen Fenster in einem Bürogebäude als Notausstieg mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet sein?

Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 6520

Welche Rechtsgrundlagen für die Auslegung der Notbeleuchtung gibt es?

haben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Für alle öffentlichen Gebäude (inklusive der Arbeitsstätten) sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen relevant. Regelungen des Bauordnungsrechts der Länder, insbesondere nach den Sonderbauordnungen (z. B ...

Stand: 02.12.2024

Dialog: 8831

Muss beleuchtete Fluchtwegbeschilderung wiederkehrend geprüft werden?

).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 12624

In welchen Intervallen und durch wen müssen Notausgangspiktogramme geprüft werden?

werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Hier ist insbesondere der Abschnitt 9.1 Absatz 7 relevant. Dort heißt es:"Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Abstände und der Umfang für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ...

Stand: 28.06.2024

Dialog: 25171

In welchen Gesetzen, Vorschriften und/oder Normen finde ich Informationen für die regelmäßigen Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung?

zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter dem Abschnitt 9.1 Absatz 7 finden sich folgende Bestimmungen zur Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung:"Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 22396

Wie ist die Erkennungsweite von Notausgangsschildern in einem Flur mit 30 meter Länge und zwei Ausgängen?

Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 19336

Nach welchen Kriterien hat die Fluchtwegbeschilderung zu erfolgen?

Frage: Reicht eine Beschilderung gemäß des Flucht- und Rettungsplans als Fluchtwegkennzeichnung aus?Antwort: Nein.Begründung: Die Zeichen in Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht notwendigerweise die in der Realität abzubildenden Zeichen ab. In der DIN ISO 23601 wird der Fluchtweg nicht mehr durch die Zeichen beschrieben sondern durch grüne Pfeile.Frage: Muss ein Mitarbeiter von seinem ...

Stand: 21.08.2023

Dialog: 18608

Müssen Sicherheitszeichen mit einer Leuchtdichte von 55/8 zwingend gegen Zeichen mit einer Leuchtdichte von 150/22 ausgetauscht werden?

Ja, da Sicherheitszeichen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 und A2.3 mindestens den Anforderungen der Klasse C nach der DIN 67510-1 entsprechen müssen.Nach der ASR A1.3 Punkt 5.1 Absatz 7 gilt Folgendes:"(7) Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 44021

Sind bei Rettungszeichen nach der ASR A1.3 bzw. DIN EN ISO 7010 als Kombischild, z. B. Rettungszeichen E002 mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil), ein senkrechte Trennstriche erforderlich?

Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ...

Stand: 02.05.2024

Dialog: 30856

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