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Vorzugsweise führt man die Steigleiter an einem Industrie-Schornstein bis zum Boden, um diese sicher begehen zu können. Dort kann auch die PSA unter sicheren Gegebenheiten in die Führungsschiene geführt werden. In diesem Fall gibt es diverse Möglichkeiten um eine unbefugte Benutzung zu verhindern. Siehe z. B. die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“. Die Steigleiter ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
der Nummer 1.11 heißt es zu Steigleitern und Steigeisengänge:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
Die grundsätzlichen Anforderungen an Steigleitern finden sich unter der Nummer 1.11 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nr. 1.8 des Anhangs zur ArbStättV). Fußböden von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein (Nr. 1.5 ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
Folgendes nachzulesen."(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Konkrete Zahlenangaben für die Größe bzw. Mindestgröße eines Dachausstiegs finden sich hier jedoch nicht. In der DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern wird unter 5.1 Folgendes ausgeführt:"Allgemeine AnforderungenDachausstiege auf Dächern ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
: Es hat sich bewährt, den Fußgängerverkehr in diesen Bereichen zusätzlich durch ein Geländer vom Fahrzeugverkehr zu trennen."In Abschnitt 5 ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"(1) Bei der Benutzung von Verkehrswegen können sich Gefährdungen ergeben, insbesondere durch::1. die Art der Nutzung (z. B. gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr), 2. die betrieblichen Verhältnisse (z. B. Schichtbetrieb ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 22.01.2025
Dialog: 2949
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
darstellen, ist die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie die ASR A1.8 "Verkehrswege" heranzuziehen.Die sichere Begehbarkeit der Treppe erfordert die Benutzung des Handlaufes. Aus ergonomischen Gründen muss die Oberkante der Absturzsicherung nicht identisch mit der Höhe des Handlaufes sein.Treppen müssen mit einem griffsicheren Handlauf ausgerüstet sein. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben.(3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr zu setzen."In Abschnitt 5 Absatz 1 heißt es:"(1) Bei der Benutzung von Verkehrswegen können sich Gefährdungen ergeben, insbesondere durch: 1. die Art der Nutzung (z. B. gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr), 2. die betrieblichen Verhältnisse (z. B ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383