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Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder b ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
kann zur Vermeidung von Quetschgefahren die Geländerhöhe bis auf 0,7 m herabgesetzt werden."Bezogen auf die Fragestellung bedeuten die v. g. Ausführungen, dass auf dem Laufsteg eines Kranes kein Spalt vorhanden sein darf, sondern dass der Laufsteg mindestens 0,4 m breit und mit Fußleiste und Geländer gesichert sein muss.Mögliche Gefährdungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind grundsätzlich auf der Grundlage ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In Abschnitt 4.2 Absatz 7 "Wege für den Fußgängerverkehr" ist Folgendes ausgeführt:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht unterschreiten. Die lichte Höhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten. Dieses gilt auch bei der Verwendung ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
Folgendes nachzulesen."(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
-, Benutzer- oder Funktionsflächen überlagern. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Funktionsfläche eines Containers dar. Diese darf sich mit den Bewegungs- und Benutzerflächen oder mit Gängen zu einem von der selben Person genutzten Arbeitsplatz überlagern. Voraussetzung ist, dass sich die Auszüge im Gefahrfall schnell und leicht schließen lassen oder eine Zugangsbreite von mindestens 600 mm ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
Vorzugsweise führt man die Steigleiter an einem Industrie-Schornstein bis zum Boden, um diese sicher begehen zu können. Dort kann auch die PSA unter sicheren Gegebenheiten in die Führungsschiene geführt werden. In diesem Fall gibt es diverse Möglichkeiten um eine unbefugte Benutzung zu verhindern. Siehe z. B. die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“. Die Steigleiter de ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
"Sicherung an Absturzkanten" ist unter Absatz 3 und 5 noch Folgendes nachzulesen:"(3) Wenn für die Umwehrung Geländer verwendet werden, müssen diese:- eine geschlossene Füllung aufweisen,- mit senkrechten Stäben versehen sein (Füllstabgeländer) oder- aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste bestehen (Knieleistengeländer).[...](5) Bei Knieleistengeländern darf der Abstand zwischen Fuß- und Knieleiste ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
nachlesen:"(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich im Benutzen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
angebrachten Stäben ist dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Der lichte Abstand zwischen den Füllstäben darf dabei nicht mehr als 18 cm betragen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)." ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
2,00 m betragen. Eine Unterschreitung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Wartungsgänge darf eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Hinweis: Beim Errichten von neuen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
. In Absatz 4 ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für Treppen (siehe Abb. 4) ergibt sich als Beziehung zwischen Schrittlänge (SL), Auftritt (a) und Steigung (s) die Schrittmaßregel 2 x s + a = SL. Für eine gute Begehbarkeit einer Treppe soll die Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm betragen. In Arbeitsstätten darf die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
, mit dem Schrittmaß übereinstimmenden Abständen.Daher dürfen die Ist-Maße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs um nicht mehr als 0,5 cm von den Sollmaßen abweichen. Eine Abweichung der Ist-Maße untereinander, d.h. von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe, darf hierbei ebenfalls nicht mehr als 0,5 cm betragen (siehe auch DIN 18065). Als mittlere Schrittlänge gelten beim Gehen ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". In Abschnitt 4.7 dieser ASR finden Sie Anforderungen an Laderampen einschließlich der Aufstiege:"(1) Die Breite der Laderampe ist so zu wählen, dass – sofern Längsverkehr mit kraftbetriebenen Transportmitteln vorgesehen ist – der Mindestabstand (Randzuschlag Z1 siehe Tabelle 3) zu festen Bauteilen gewährleistet ist. (2) Die Breite von Laderampen darf 0,80 m ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
Präzedenzfälle nicht vorliegen und Fragen der Haftungsverantwortung letztlich fast immer im Rahmen von Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden. Bei der Haftungsfrage sind z. B. die Regelungen des Vierten Kapitels des SGB VII "Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen" und auch zivil- und strafrechtliche Aspekte betroffen. Hierzu kann und darf KomNet keine Auskunft geben. ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214